Trotz Lockdown: Schornsteinfeger müssen weiter arbeiten

Diese Arbeiten seien erforderlich, um die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen zu gewährleisten.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Verwaltung des Landkreises Goslar weist darauf hin, dass die Schornsteinfeger auch während des Corona-Lockdowns die gesetzlich vorgesehenen Schornsteinfegerarbeiten uneingeschränkt durchführen müssen. Dies wurde auch durch ein zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. November 2020 klargestellt. Die beruflichen Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks sind durch die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung nicht aufgehoben. Dies teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.


Diese Arbeiten seien erforderlich, um die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen zu gewährleisten. Das Schornsteinfegerhandwerk sei sensibilisiert und seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr stets bemüht, unter Einhaltung der allgemein geltenden AHA-Regeln seinen beruflichen Tätigkeiten nachzukommen. Eigentümer beziehungsweise der Mieter sollten möglichst auch die AHA-Regeln einhalten. Zudem bestehe keine Verpflichtung, bei den Arbeiten des Schornsteinfegers oder der Schornsteinfegerin zwingend im selben Raum anwesend zu sein und ihm bei der Arbeit quasi über die Schulter zu schauen.

Die Schornsteinfegerarbeiten würden neben dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit, die auch den Eigentümern beziehungsweise den Mietern zugutekommen, den Zielen des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes. Bei Weigerung durch Eigentümer oder Mieter drohe neben einem kostspieligen Verwaltungsverfahren auch eine empfindliche Geldbuße.


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