Trotz Lockdown-Verlängerung: Diese Öffnungen sind geplant

Das Frühjahr 2021 soll sich deutlich von dem Frühjahr 2020 unterscheiden, wie Merkel berichtet.

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Angela Merkel. Archivbild.
Angela Merkel. Archivbild. | Foto: Werner Heise

Region. Am Mittwoch hat sich Angela Merkel zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Ein wesentliches Instrument im Kampf gegen die Pandemie solle dabei die Einschränkung der Kontakte bleiben. Die letzten Monate hätten deutlich gemacht, dass sich die Anstrengungen gelohnt haben - niedrige Inzidenzen konnten erreicht werden. Dennoch steige der Anteil der Corona-Mutationen an, wodurch die Zahl der Neuinfektionen wieder steigen könne. So müsse beim erneuten Hochfahren des öffentlichen Lebens vorsichtig agiert werden. Der aktuelle Lockdown soll noch bis zum 28. März verlängert werden. Dies teilt Angela Merkel in einer Pressekonferenz mit.


Neben der Einhaltung der AHA-Regeln, der Kontaktnachverfolgung und der Beschränkung der Kontakte würden nun auch die zunehmende Menge an Impfstoff, sowie die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests das Pandemiegeschehen beeinflussen. Seien die Risikogruppen geimpft würden die Fälle der schweren Verläufe und Todesfälle deutlich geringer werden. Dennoch würden auch Berichte über die Langzeitfolgen einer Coronainfektion zur Vorsicht mahnen.

Die möglichen Lockerungen im Überblick. Die Details können in den Bundesländern unterschiedlich geregelt werden.
Die möglichen Lockerungen im Überblick. Die Details können in den Bundesländern unterschiedlich geregelt werden. Foto: Bundesregierung


Bei einem stabilen Infektionsgeschehen sollen in den nächsten Monaten Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehen und Öffnen auf dem Programm stehen.

So sieht die Teststrategie aus


Bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, sollen Schnelltests mehr Normalität und Kontakte ermöglichen.

So sollen auch das Personal in Schulen, der Kinderbetreuung sowie alle Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem Schnelltest erhalten. Auch Unternehmen sollen dieses Angebot mindestens einmal pro Woche ihren Angestellten im Präsenzbetrieb machen. Ebenso solle allen asymptomatischen Bürgern einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest in einem Testzentrum angeboten. Bei einem positiven Test folge die sofortige Isolation, sowie ein PCR-Test.

Private Zusammenkünfte


Die Möglichkeit sich mit Freunden und Verwandten zu treffen solle ab Montag, 8. März erweitert werden. So sollen nun wieder Treffen mit zwei Haushalten möglich sein. Dabei sei die Personenanzahl jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Die Möglichkeiten einer weiteren Anpassung sei dann gegeben, wenn die Inzidenz in der jeweiligen Region unter 35 falle. Dann könnte sich ein Haushalt mit zwei weiteren Haushalten treffen. Maximal dürften sich dann jedoch nur zehn Personen treffen. Auch dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

Öffnungsschritte


Nachdem Friseure und Schulen bereits wieder geöffnet haben, sollen nun in einem zweiten Öffnungsschritt Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden und mit einem Hygienekonzept sowie einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen dürfen. Auch die körpernahen Dienstleistungsbetriebe wie Fahr- und Flugschulen sollen mit einem entsprechenden Konzept wieder öffnen dürfen. Voraussetzung dafür sei jedoch ein tagesaktueller Schnelltest für die Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal.

Werde in einem Land oder einer Region ein stabiler Inzidenzwert von unter 50 erreicht könne es in einem dritten Öffnungsschritt zu weiteren Öffnungen kommen. So könne in diesem Fall der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder geöffnet werden. Ebenso könnten dann Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten öffnen. Auch kontaktfreier Sport in Gruppen von maximal zehn Personen auf einer Außensportanlage sei dann wieder denkbar.

Bei einer Inzidenz von über 50 könnte der Einzelhandel mittels "Click-and-meet" Angeboten ebenfalls geöffnet werden. Dabei soll ein Kunde pro 40 Quadratmeter angefangene Fläche nach vorheriger Terminvereinbarung für einen bestimmten Zeitraum, Dokumentation und Kontaktnachverfolgung zugelassen werden. Dasselbe gilt für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten. Individualsport könne in diesem Fall mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten stattfinden, Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Außenbereich.

Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 100 an, so würden automatisch wieder die Regeln gelten, die bis zum 7. März gegolten haben.

Bleibt die Inzidenz an 14 Tagen stabil unter 50 so können in einem vierten Öffnungsschritt weitere Öffnungen veranlasst werden. Dazu zählen neben der Öffnung der Außengastronomie auch die Öffnung der Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch soll dann wieder kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ermöglicht werden.

Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50, bleibt aber unter 100 so kann 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation erfolgen. Sitzen Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch, sei ein aktueller Schnelltest erforderlich. Schnelltestes seien dann ebenfalls für den Besuch in Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos notwendig. Ebenso müssten sich die Teilnehmer von kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie beim Kontaktsport im Außenbereich testen lassen.

Bleibe die Inzidenz stabil unter 50 so könne 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt ein fünfter Öffnungsschritt erfolgen. Dieser solle Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich ermöglichen sowie den Kontaktsport in Innenräumen.

Steigt die Inzidenz dann an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50, bleibt aber unter 100, könne 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm erfolgen. Kontaktfreier Sport sei dann im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich auch ohne Testerfordernis möglich.

Weitere Öffnungsschritte werden in der Konferenz am 22. März besprochen.

Arbeiten im Homeoffice


Weiterhin werde es als notwendig angesehen die Arbeit im Homeoffice fortzusetzen, wo immer es möglich ist. So seien die Arbeitgeber bis zum 30. April weiterhin dazu aufgerufen Homeoffice-Lösungen für ihre Mitarbeiter anzubieten und die Büros geschlossen zu halten. Gleichfalls sollten Arbeitnehmer die Angebote annehmen, um die Kontakte weiterhin zu reduzieren.



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