Überbrückungshilfe für Soloselbstständige und Freiberufler kommt

Dies habe auch Vorteile für Schausteller und Veranstalter, die unter der Corona-Krise besonders leiden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar/Berlin. Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, mithilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, auch Überbrückungshilfe für den Zeitraum September bis Dezember 2020 beantragen. Darauf weist der Goslarer CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne in einer Pressemitteilung hin.


Gefördert werden grundsätzlich Unternehmen aus allen Branchen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Unternehmen können nun bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent Überbrückungshilfe II bekommen.
Gestrichen wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro. Auch kleine Betriebe können nun bis zu 50.000 Euro im Monat erhalten.
Ebenso wurde die Personalkostenpauschale von zehn auf 20 Prozent erhöht.

Vorteile für Schausteller


Von den erhöhten Fördersätzen können unter anderem die Veranstalter und Schausteller profitieren, die auch weiterhin keinen normalen Geschäftsbetrieb erwarten können.

Darüber hinaus werden angesichts steigender Infektionszahlen auch Maßnahmen gefördert, die zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche dienen. Dazu zählen etwa die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie der Erwerb von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen. Weitere Informationen einschließlich FAQs findet man auf der Online-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


mehr News aus Goslar


Themen zu diesem Artikel


CDU