Unangemeldete Waffenkontrollen im Landkreis Goslar

Es gibt eine neue Zuständigkeit bei der Waffenbehörde. In diesem Rahmen sollen Waffenkontrollen durchgeführt werden.

Wer eine Waffe besitzt, sollte diese lieber ordnungsgemäß lagern.
Wer eine Waffe besitzt, sollte diese lieber ordnungsgemäß lagern. | Foto: Pixabay

Goslar. Die Zuständigkeit der großen selbstständigen Städte (Stadt Goslar) sowie selbständigen Gemeinden (Stadt Seesen) für die Durchführung des Niedersächsischen Waffengesetzes geht zum kommenden Jahreswechsel auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Im Landkreis Goslar hat diese Veränderung nur auf die Einwohner der Stadt Seesen konkrete Auswirkungen, die sich ab dem 1. Januar 2024 in allen waffenrechtlichen Angelegenheiten an den Landkreis wenden müssen. Es sind allerdings unangekündigte Kontrollen geplant. Dies teilt der Landkreis mit.



Grundlage für die Neuregelung ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März dieses Jahres, die eine Neufestlegung der Zuständigkeit für das Waffenrecht vorsieht. Die Anzahl der Waffenbehörden im Land wird sich durch diesen Schritt von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.

Kontrollen geplant


Mit der Stadt Goslar gibt es hierzu bereits seit 2013 eine sogenannte interkommunale Zusammenarbeit, so dass die Aufgabe für Einwohner der Stadt Goslar schon seit über zehn Jahren von der Waffenbehörde der Kreisverwaltung wahrgenommen wird. Aktuell führt der Landkreis Goslar Gespräche mit der Stadt Seesen zur konkreten Ausgestaltung des Zuständigkeitswechsels.

In diesem Zusammenhang weist der Landkreis darauf hin, dass in den kommenden Wochen wieder vermehrt unangekündigte Waffenkontrollen durchführt werden, bei denen insbesondere die rechtssichere Aufbewahrung von Waffen sowie Munition überprüft wird. Im Falle von Verfehlungen können je nach Schwere Bußgelder verhängt oder im Einzelfall auch Strafanzeigen gefertigt werden.


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