Unfallfahrer hat keinen gültigen Führerschein und Strafbefehl


Symbolfoto: Kai Baltzer
Symbolfoto: Kai Baltzer | Foto: Kai Baltzer

Clausthal-Zellerfeld. Am Freitag wollte eine 66-jährige Autofahrerin auf der Goslarschen Straße wenden. Ein hinter ihr fahrender 30-Jähriger verkannte die Situation, setzte zum Überholen an und stieß in die Seite des wendenden Autos.


Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der 30-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, da er sich als ausländischer Staatsbürger seit mehreren Jahren ständig in Deutschland aufhält und somit seine ausländische Fahrerlaubnis die Gültigkeit verloren hat.

Bei der Überprüfung der Personalien wurde weiterhin festgestellt, dass gegen diese Person ein Haftbefehl vorlag. Da der von der Haft befreiende Betrag entrichtet werden konnte, durfte die Person ihren Weg, wenn auch zu Fuß, fortsetzen.


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