Wöltingerode. In den vergangenen Wochen stand der ehemalige Geschäftsführer des Klosterguts Wöltingerode vor dem Braunschweiger Landgericht. Er musste sich wegen gewerbsmäßiger Untreue in 45 Fällen verantworten. Gestern erging das Urteil. Die 1. Strafkammer hat den Angeklagten wegen Untreue in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
"Eine Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht mehr möglich, diese ist nur bei Freiheitsstrafen bis höchstens zwei Jahre zulässig", erklärt Dr. Stefan Bauer-Schade, Richter und Pressesprecher am Landgericht Braunschweig auf Nachfrage von regionalHeute.de. Zugleich habe die Kammer die Einziehung von insgesamt etwa 270.000 Euro angeordnet. Diesen Betrag habe der Angeklagte aus den dem Urteil zugrunde liegenden Taten sowie anderen Taten erlangt.
Der 49-Jährige soll seinen Arbeitgeber, die Cellerar GmbH in Wöltingerode, zwischen 2013 und 2018 um eine hohe Summe gebracht haben. Unter anderem soll er Geld aus Veranstaltungen in seine eigene Tasche gewirtschaftet haben.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte habe die Möglichkeit, innerhalb einer Woche ab Verkündung des Urteils Revision einzulegen. Hierüber würde der Bundesgerichtshof entscheiden. "Bis zur Rechtskraft des Urteils gilt die Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten fort", so Bauer-Schade abschließend.
mehr News aus Goslar