Untreue in über 380 Fällen: Pflegedienstbetreiberin vor Gericht

Die Angeklagte soll sich insgesamt an die 746.000 Euro erschlichen haben. Eine Mittäterin wurde bereits verurteilt.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am heutigen Mittwoch beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen eine 42-Jährige, die zwischen Januar 2013 und März 2017 im Bereich Bad Harzburg in über 380 Fällen von ihr betreute Personen betrogen haben soll. Das berichtet das Landgericht in einer Presseankündigung. Eine Mittäterin wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (regionalHeute.de berichtete).


Der Angeklagten wird vorgeworfen, gewerbsmäßige Untreue in über 380 Fällen begangen und eine weitere Person dazu angestiftet zu haben. Auch soll es in einigen Fällen zu Urkundenfälschungen gekommen sein. Die Angeklagte sei seit 2011 als Betreuerin tätig gewesen. Ihr Aufgabenbereich habe unter anderem die Vermögenssorge der Betreuten umfasst. Sie habe im Jahr 2012 die bereits rechtskräftig Verurteilte kennengelernt und mit ihr eine Firma zur Erbringung von Pflegeleistungen gegründet. Durch die Angeklagte sollen Pflegeleistungen beauftragt worden seien, die durch die bereits Verurteilte abgerechnet wurden, obwohl diese teilweise nicht erbracht worden waren, was der Angeklagten bewusst gewesen sein soll. Die Angeklagte habe die Rechnungen von den jeweiligen Konten der 15 betreuten Personen bezahlt. Dadurch sei den Betreuten ein erheblicher Vermögensschaden entstanden. Ferner habe sie das Vermögen der Betreuten dadurch geschädigt, dass sie in deren Namen und auf deren Rechnung Haushaltsgegenstände, die sie für sich habe behalten wollte, bestellt und Bargeldauszahlungen von den Konten der Betreuten an sich selbst veranlasst habe. Die Angeklagte soll sich hierdurch insgesamt einen Vorteil in Höhe von beinahe 746.000 Euro verschafft haben.


Im Rahmen des heute beginnenden Prozesses wird auch gegen einen 71-jährigen ehemaligen Notar und einen 64-jährigen Grundstückskäufer verhandelt. Hier lautet die Anklage Beihilfe zur Untreue in einem besonders schweren Fall. Ihnen wird vorgeworfen gemeinsam mit der Hauptangeklagten am 17. August 2016 einen Grundstückskauf durchgeführt zu haben, bei dem der Kaufpreis unrechtmäßig gemindert wurde. Dazu habe die Angeklagte, in ihrer Funktion als Betreuerin des Geschädigten, vor dem 71-jährigen Angeklagten in seiner Funktion als Notar, an den 64-jährigen Angeklagten zwei zirka 10.500 Quadratmeter große Teilflächen eines Grundstücks in Bad Harzburg zu einem Kaufpreis in Höhe von 194.348,40 Euro verkauft, wobei 133.315 Euro für Abriss und die Entsorgung von Sondermüll sowie 30.000 Euro für den Verzicht auf die Beibringung eines angeblich anstehenden Bodengutachtes abgezogen worden seien. Letztlich sei nur noch ein zu zahlender Betrag in Höhe von 35.000 Euro verblieben. Tatsächlich sei die Beibringung eines Bodengutachtens nicht notwendig gewesen und Abrissarbeiten lediglich in Höhe von 12.933,68 vorgenommen worden, was den Angeklagten von vornherein bewusst gewesen sei. Dem Geschädigten sei infolgedessen ein Schaden in Höhe 163.315 Euro entstanden.

Fortsetzungstermine sind für den 8., 10., 15., 17., 22., 24. und 29. Juni sowie 1. und 8.Juli angesetzt.


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