Urteil gegen Ex-Klostergut-Geschäftsführer rechtskräftig

Bei dem Angeklagten handelte es sich um keinen Unbekannten.

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Symbolfoto: Archiv | Foto: Thorsten Raedlein

Wöltingerode. Im vergangenen Frühjahr musste sich der ehemalige Geschäftsführer des Klostergut Wöltingerode wegen mehrfachen Betrugs vor Gericht verantworten. Das Urteil: Drei Jahre Haft. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision beantragt. Die wurde nun Bundesgerichtshof abgelehnt. Das Urteil ist rechtskräftig.



Nach 12 Verhandlungstagen März, April und bis Mai 2021 hatte die Strafkammer den Angeklagten wegen Untreue in 29 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Ferner wurde die Einziehung der bei der Tat erlangten Werte in Höhe von 153.344,56 Euro im Wege der Vermögensabschöpfung angeordnet. Außerdem wurde Bargeld in Höhe von 120.337,14 Euro, welches sich auf Konten des Angeklagten befand und aus weiteren Straftaten stammte, eingezogen.

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte in vollem Umfang Revision eingelegt und in der Begründung insbesondere die fehlerhafte Beweiswürdigung als auch die von der Kammer verhängte Strafe angegriffen. Der BGH hat die Revision auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit.

Dort wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres der Prozess geführt. Dem 49-Jährigen wurde laut Anklage gewerbsmäßige Untreue in 45 Fällen zur Last gelegt. Er soll seinen früheren Arbeitgeber, die Cellerar GmbH in Wöltingerode betrogen haben, indem er seine Stellung als Geschäftsführer beziehungsweise Leiter ausgenutzt hatte, um sich an dem Vermögen der beiden Betriebe zu bereichern. Die Vorwürfe der Anlage reichen bis in das Jahr 2013 zurück.


Kein unbeschriebenes Blatt


Bei dem Angeklagten handelt es sich um keinen Unbekannten. Kai Schürholt hatte in den vergangenen Jahren schon für mediales Aufsehen gesorgt. 2007 hatte er vorgeben, einen Doktortitel zu besitzen und sich damit als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl in Landau aufstellen lassen. Der falsche Doktortitel flog jedoch auf und Schürholt wurde wegen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter dem Vorwand, unter einem Gehirntumor zu leiden, hatte sich Schürholt zuvor aus der Öffentlichkeit und aus dem Wahlkampf zurückgezogen, nachdem seine Täuschung herauskam.


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