Goslar. Der Landkreis Goslar untersagt zunächst alle öffentlichen Veranstaltungen bis einschließlich Samstag, 18. April die Durchführung sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen im Kreisgebiet (wir berichteten). Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen und kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden. In Zweifelsfragen, ob Veranstaltungen, Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen vom Verbot betroffen sind, kann eine Mail an veranstaltunggs@landkreis-goslar.de geschrieben werden. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.
Bestattungen/ Bestattungsfeiern seien keine öffentlichen Veranstaltungen und könnten durchgeführt werden. Bei allem Verständnis werde jedoch empfohlen, diese von der Personenzahl soweit möglich zu begrenzen (Beispiele: es sollten nicht ganze Sportvereine teilnehmen) und die bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Restaurants, Cafés und Kneipen seien bislang ebenfalls nicht von dem Verbot umfasst. Sollte sich daran etwas ändern, werde dies über die Internetseite des Landkreises, die Presse sowie andere gängige Medien kommuniziert. Hinsichtlich dort geplanter privater Feiern oder ähnlichem gelte die gleiche Empfehlung wie bei privaten Feiern und Zusammenkünften.
Betroffen von dem Verbot seien dagegen natürlich Konzerte, Lesungen, Museen, Theatervorstellungen oder ähnliches sowie auch Kinos und Diskotheken, wo sich die Menschen anders aufhalten und bewegen. Hier sei die Ansteckungsgefahr ungleich größer, sodass diese als öffentliche Veranstaltungen zählen und untersagt sind.
Das sollte in der Mail stehen
Neben einer kurzen, möglichst konkreten Beschreibung ist in der Mail stets ein Ansprechpartner inklusive Kontaktdaten anzugeben. Es ist davon auszugehen, dass die Anfragen erst im Laufe der nächsten Tage beantwortet werden können. Diese Maßnahme solle auch einer Entlastung des Bürgertelefons dienen.

