Verdi-Streik in Goslar: "Stadt verbietet die Demonstration"

Das sei ein gravierender Eingriff in die Versammlungsfreiheit und in die Freiheit gewerkschaftlicher Betätigung, beklagt die Gewerkschaft.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Goslar. Für den morgigen Donnerstag hat die Gewerkschaft Verdi in Stadt und Landkreis Goslar zum Warnstreik in der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes aufgerufen. Aus diesem Anlass sei von der Verdi-Bezirk einen Demonstrationszug vom Streiklokal in die Innenstadt bei der Versammlungsbehörde angezeigt worden. Doch dieser soll nun von der Stadt untersagt worden sein, teilte Verdi am Mittwochnachmittag mit.



Wie die Gewerkschaft mitteilte, habe die Stadt in einem Kooperationsgespräch am gestrigen Dienstag auf Verkehrsprobleme aufgrund einer Großbaustelle seit Wochenbeginn hingewiesen, die den geplanten Demonstrationsverlaufunmöglich machen würden. Eine alternative Route habe die Stadt Goslar nicht vorschlagen wollen, einen alternativen Vorschlag des Anmelders habe die Stadt nicht aufgenommen und stattdessen heute eine Untersagung der „fortbewegenden Versammlung“ ausgesprochen und nur eine stationäre Kundgebung zugelassen, beklagt Verdi.

Gravierender Eingriff in die Versammlungsfreiheit


Sebastian Wertmüller, ver.di-Geschäftsführer und Anmelder: „Sowas habe ich in meiner ganzen Gewerkschaftstätigkeit noch nicht erlebt: Eine ver.di-Demonstration mit zirka 100 Teilnehmern und einer Dauer von zirka 30 Minuten wird aus Gründen der Erreichbarkeit der Innenstadt - unter anderem für Rettungsfahrzeuge - untersagt, alternative Vorschläge für einen Weg in der Innenstadt werden nicht gemacht.“

Das sei ein gravierender Eingriff in die Versammlungsfreiheit und in die Freiheit gewerkschaftlicher Betätigung, beklagt die Gewerkschaft. Da wegen der Kurzfristigkeit ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht durchgeführt werden könne, habe Verdi in mehreren Punkte Widerspruch gegen die Verfügung der Stadt Goslar eingelegt und eine Feststellungsklage angekündigt.

Verdi benennt die Punkte folgendermaßen:
-Neben der Untersagung wurde eine Teilnehmerzahlbeschränkung „ca. 100 Personen“ vorgenommen, was dem Versammlungsrecht total widerspricht.
-Eine unangemessen hohe Anzahl von Ordnern für die erlaubte stationäre Versammlung wird verlangt – trotz anderslautender Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes zu diesem Thema.
-Die Durchführung der Kundgebung wird per Auflage beschnitten: Nach jeweils 5 Minuten Einsatz einer Verstärkeranlage sollen 5 Minuten Pause erfolgen!

Stadt beschneidet Veranstaltung


„Man wird das Gefühl nicht los, dass die Stadt die Durchführung einer grundgesetzlich geschützten Veranstaltung so stark zu beschneiden versucht, dass sie kaum noch vernünftig durchführbar ist“, so Wertmüller. Kooperationsbereitschaft werde nicht gezeigt – trotz eines gesetzlichen Auftrages. „Wir sind immer für pragmatische Lösungen zu haben und praktizieren diese zurzeit täglich in Peine, in Braunschweig, in Wolfsburg, in Salzgitter, in Wolfenbüttel und anderswo. Die Haltung des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung in Goslar ist ein Affront, der öffentlichen Protest und eine Klage verdient.“


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