Vermieter muss ab November den Umzug bestätigen


Symbolfoto: Sina Rühland
Symbolfoto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Region. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG), das am 1. November 2015 in Kraft tritt, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Das Gesetz bringt nun einige Änderungen mit sich, wie auch die Stadt Braunschweig mitteilte. Wer sich ab dem kommenden Monat nach einem Umzug ummeldet, hat dazu künftig 14 statt wie bisher eine Woche Zeit. Zudem muss eine Bestätigung des Vermieters vorgelegt werden. Auch beim Datenschutz werden damit Änderungen eintreten.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. Ab dem 1. November 2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen (bisher eine Woche) für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Somit muss ab dem 1. November 2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben. Unter der E-Mail-Adresse wohnungsgeber@goslar.de können Sie zu diesem Thema Fragen stellen. Diese Adresse kann ebenfalls dazu genutzt werden, die Formulare online an die Stadt Goslar weiterzuleiten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Goslar unter der Telefonnummer 0 53 21 - 70 41 15, die Formulare „Wohnungsgeberbestätigung“ und „Selbsterklärung zum Eigenheim“ stehen Ihnen im Formularservice auf www.goslar.de sowie im Bürgerbüro zur Verfügung. Des Weiteren sind die Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, Daten sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise im Melderegister zu speichern. Die Stadt Goslar bittet daher für die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten, bei künftigen Besuchen im Bürgerbüro, die letzte Familienstandsurkunde mitzubringen. Bei ledigen Personen ist dieses die Geburtsurkunde, bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen die Eheschließungsurkunde. Ohne Vorlage dieser Urkunde ist die Beantragung von neuen Personaldokumenten leider nicht möglich. Wir bitten um Beachtung.


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