Goslar. In den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wurde in den vergangenen Tagen bei mehreren verendeten Wildvögeln der Vogelgrippe-Erreger von Subtyp H5N8 nachgewiesen.
Dieses akute Krankheitsgeschehen ist besorgniserregend und Anlass für eine hohe Wachsamkeit, um den Eintrag des Virus in unsere Hausgeflügelbestände wirksam zu verhindern. Der Ausbruch einer solchen Seuche in einem Hausgeflügelbestand würde hohe wirtschaftliche Kosten und möglicherweise auch die Tötung weiterer Tierbestände nach sich ziehen.
Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen für den Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter weist daher auf die Einhaltung nachstehender Verhaltensempfehlungen und –regeln hin:
- Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, darf nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für wild lebende Tiere nicht zugänglich sind. Futter und Einstreu sind ebenso zu lagern.
Das Betreten der Stallungen sollte auf betriebsangehörige Personen beschränkt werden. Desinfektionsmatten für das Schuhwerk sind zu empfehlen.
- Bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens ist nicht auszuschließen, dass es zu einem vorübergehenden Verbot der Freilandhaltung und zu einer Anordnung der Stallhaltung kommen wird. Alle Vogelhalter sollten sich daher bereits jetzt drauf vorbereiten, ihre Vögel in festen Ställen oder aber mindestens in geschützten Volieren aufstallen können.
Insbesondere für Geflügelhaltungen, die in unmittelbarer Nähe von bekannten Rast- und Aufenthaltsplätzen der Zugvögel liegen, könnte die Aufstallung der Tiere bereits jetzt sinnvoll sein.
- Jäger, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, haben den Kontakt zu Hausgeflügel zu vermeiden.
Weitere Auskünfte, insbesondere auch bei Fragen zu Erkrankungsfällen bei Hausgeflügel, erteilt der Landkreis Goslar unter den Rufnummern (05321) 700-840 beziehungsweise -841. Darüber hinaus sind – soweit noch nicht geschehen – alle Geflügelhaltungen unter der Rufnummer (05341) 8392408 anzumelden.
Eine Übertragung von Grippeviren des Subtyps H5N8 auf den Menschen ist im Übrigen bisher nicht nachgewiesen worden. Grundsätzlich ist eine Übertragung dieser Erregertypen jedoch nur bei einem engen direkten Kontakt möglich. Daher sollte eine gesunde Vorsicht insbesondere beim Umgang mit toten Wildvögeln gelten. Der Gebrauch von Handschuhen und Plastiktüten wird daher geraten.