Vom Aufsatz bis zur 6.000-Euro-Geldbuße: Die Strafen für Corona-Verstöße im Landkreis Goslar

855 geahndete Verstöße bis Mitte Oktober führten zu 596 Verfahren, von denen der Landkreis 144 eingestellt hat.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Landkreis Goslar. Insgesamt 855 geahndete Verstöße gegen die Corona-Verfügungen soll es bis Mitte Oktober im Landkreis Goslar gegeben haben. Doch wie wurden diese geahndet? Das wollte die Fraktion Die Linke im Goslarer Kreistag wissen. Die Antwort gab es in der Sitzung am gestrigen Montag. Demnach reicht die Palette der Strafen vom Schulaufsatz bis hin zur satten Geldbuße.


"Im Schnitt wurde ein Verstoß mit zirka 160 Euro belegt. Die höchste Geldbuße lag gegenüber einem Betrieb bei 6.000 Euro. Die niedrigste Geldbuße erfolgte gegenüber einem Jugendlichen mit einer Verwarnung ohne Geldauflage durch den Landkreis Goslar", berichtet Erste Kreisrätin Regine Breyther. Das Jugendgericht habe zum Beispiel auch das Schreiben von Aufsätzen zur aktuellen Covid-19-Pandemie gegenüber jungen Menschen angeordnet. Vorrang habe in diesem Zusammenhang situationsbedingt und dem Wesen der Geldbuße entsprechend, die notwendige Akzeptanz in die Maßnahmen zu erreichen. Wiederholte Verstöße von Betroffenen würden intensiver geahndet. Bei der Verhängung der Geldbußen würden die Kataloganweisungen des Landes mit Augenmaß beachtet. "Bei der Anordnung von Geldbußen sind weitere Aspekte wie zum Beispiel Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verstoßintensität, Verwerflichkeitsgrad, Verstoßbewusstsein beziehungsweise Einsichtsfähigkeit und die Vermögenssituation des Betroffenen zu berücksichtigen", so Breyther.

Sehr viele Anzeigen zu Gruppenverstößen erwartet


Die Statistik zeige außerdem, dass sich durch die ständig verändernde Rechtslage die Verstoßarten wandelten. Anfangs seien durch die Polizei vor allem und häufig Abstands- und Gruppenverstöße angezeigt worden. Den Sommer über gingen diese Anzeigen gegen Null und es seien eher Anzeigen von Bürgern und aus den das Gesundheitsamt unterstützenden Gemeinden zu unterschiedlichen Verstößen von Betrieben (Maskenpflichten, Hygienemaßnahmen) eingegangen. Die Anzahl der Anzeigen sei den Sommer über deutlich vermindert gewesen, so Breyther. Nun werde wieder mit sehr vielen Anzeigen zu Gruppenverstößen gerechnet.

Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass ein Verfahren mehrere Verstöße enthalten kann. Insgesamt seien die 855 Verstöße in 596 Verfahren verfolgt worden. Ein Verfahren beginne mit einer Anhörung und führe gegebenenfalls zu einem Bescheid, wenn sich der Verdacht erhärte und der Verstoß beweisen lasse. Die Zahlung sei noch nicht in allen eingeleiteten Verfahren erfolgt. Es seien auch noch nicht alle Bescheide rechtskräftig. Es wurden 144 Verfahren durch den Landkreis Goslar eingestellt. Mögliche Einstellungsgründe seien in erster Linie Beweisgründe oder Verfolgungshindernisse (zum Beispiel Strafunmündigkeit oder fehlende Rechtsgrundlage). Auch das Amtsgericht Goslar habe einige Verfahren eingestellt. Diese seien aber weder vom Landkreis noch vom Gericht statistisch erfasst worden.


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