Zoll fasst im Restaurant nach: Sechs Mann ohne Arbeitserlaubnis


Gleich auf sechs Albaner ohne Arbeitsgenehmigung stieß der Göttinger Zoll am 02. Mai 2019 in einem Restaurant im Landkreis Goslar. Symbolfoto: Zoll
Gleich auf sechs Albaner ohne Arbeitsgenehmigung stieß der Göttinger Zoll am 02. Mai 2019 in einem Restaurant im Landkreis Goslar. Symbolfoto: Zoll | Foto: Zoll

Goslar. Gleich auf sechs Albaner ohne Arbeitsgenehmigung stieß der Göttinger Zoll am Donnerstag in einem Restaurant im Landkreis Goslar. Dabei handelte es sich nicht um einen Zufallstreffer, sondern um die Konsequenz einer vorangegangenen Prüfung: Vor einigen Wochen suchte eine andere Behörde die Gaststätte auf, woraufhin zwei Mitarbeiter sofort die Flucht ergriffen. Das teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit.


Grund genug für den Zoll nun die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter zu kontrollieren. Da dieses Mal durch erhöhten Personaleinsatz auch die Seitentüren überwacht wurden, war an Flucht nicht zu denken und die überraschten sechs Mitarbeiter zeigten sich "im Rahmen ihrer Möglichkeiten kooperativ", so der Zoll.

Keiner hatte eine Arbeitserlaubnis


Tatsächlich wurden sie auch nach ihren Möglichkeiten in der Gaststatte eingesetzt: Zwei von ihnen, die sich auf Deutsch verständigen konnten, arbeiteten im Service, während die anderen vier die Küche betreuten. "Unabhängig von sprachlichen oder kulinarischen Qualitäten ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt eine Arbeitserlaubnis zu haben und die hatten die angetroffenen Mitarbeiter alle nicht", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig deren gemeinsames Problem.

Gegen die sechs Albaner wird nun wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes ermittelt (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach § 95 Aufenthaltsgesetz). Über ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland wird die zuständige Ausländerbehörde entscheiden, wo sie auch ihre zunächst eingezogenen Pässe zurückerhalten.

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Gegen die sechs Albaner wird nun wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes ermittelt; Symbolbild: Zoll Foto:



Ernste Konsequenzen drohen auch dem Arbeitgeber: Zwar hat er eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik, jedoch drohen ihm Verfahren wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach § 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), des Einschleusens von Ausländern (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 96 Aufenthaltsgesetz) und verschiedene Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro.

Der Gastronom selbst sah noch während der Kontrolle kein Problem, schließlich seien alle Mitarbeiter zumindest entfernt mit ihm verwandt und hätten ihm nur geholfen - darum hätten sie ja auch keinen Lohn für ihre Tätigkeit erhalten.


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