Goslarer Drogenarzt bekommt Bewährungsstrafe

Ob dem Angeklagten noch Konsequenzen bezüglich seiner Approbation drohen, könne seitens des Gerichts nicht beantwortet werden.

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Braunschweig. In der vergangenen Woche fiel vor dem Braunschweiger Landgericht das Urteil gegen einen Goslarer Arzt, dem vorgeworfen wurde, in 332 Fällen gegen das Betäubungsmittelgesetz bei der Durchführung von Substitutionsbehandlungen verstoßen zu haben. Das Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung.


Bereits vor fünf Jahren geriet der Allgemeinmediziner in den Verdacht, Substitutionsbehandlungen unter der Praxistheke durchgeführt zu haben. Von Januar 2015 bis April 2016 soll der Angeklagte etwa 50 Substitutionspatienten behandelt haben, ohne dabei in 332 Fällen die entsprechenden Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zu beachten. Insgesamt 24.000 Euro soll er dabei in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

In der vergangenen Woche begann dann der Prozess gegen den heute 75-Jährigen, der noch bis zum Sommer des vergangenen Jahres seine Praxis in Goslar betrieb. Nun erging das Urteil gegen den Arzt. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verhängt. Ob dem Angeklagten noch Konsequenzen bezüglich seiner Approbation drohen, könne seitens des Gerichts nicht beantwortet werden. Möglich wäre dies aber. Dafür sei aber die Ärztekammer zuständig, heißt es auf Nachfrage.


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