Braunschweig. Am Dienstag hätte am Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen Mann beginnen sollen, der vor über zehn Jahren unter anderem an einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Wohnhaus in Salzgitter beteiligt gewesen ist. Wie das Landgericht nun mitteilt, wurden die anberaumten Hauptverhandlungstermine aufgehoben, weil der Angeklagte zu den Terminen nicht erschienen ist.
Im Hinblick auf die Abwesenheit des Angeklagtensei das Verfahren vorläufig eingestellt worden, heißt es in der Pressemitteilung. Da der Prozess bereits im Juli 2008 vorläufig eingestellt worden war, da der Aufenthalt des Angeklagten unbekanntgewesen sei, fragte regionalHeute.de einmal nach, ob man überhaupt davon ausgegangen sei, dass es jetzt zur Verhandlung kommen werde.
Der Angeklagte blieb lieber in Spanien
"Die Terminierung dieses Verfahrens ist erfolgt nachdem eine Anschrift des Angeklagten in Spanien (Gran Canaria) bekannt geworden ist", erklärt Maike Block-Cavallaro, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht. Nach Bekanntwerden der Anschrift sei der Angeklagte über ein Rechtshilfeersuchen zu dem Hauptverhandlungstermin geladen worden, aber nicht erschienen. Einen Auslieferungsersuchen gebe es in dieser Sache nicht.Dies wäre nur für den Fall möglich, dass der Angeklagte mit einem internationalen Haftbefehl gesucht würde. "Ein Haftbefehl wäre im vorliegenden Fall insbesondere deshalb unverhältnismäßig, weil die Taten bereits sehr lange zurückliegen", so Maike Block-Cavallaro.
Die Verfolgungsverjährung betrage in diesem Fall grundsätzlich 20 Jahre. Allerdings könne sich dieser Zeitraum verlängern, da bestimmte Verfahrenshandlungen zu einer Unterbrechung führen würden und die Frist dann von neuem zu laufen beginnt.
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