Braunschweig. Am morgigen Dienstag findet vor dem Braunschweiger Landgericht ein Zivilverfahren statt, das für bundesweite, wenn nicht internationale Aufmerksamkeit sorgen dürfte. Drei von Greenpeace unterstützte Klägerinnen und Kläger richten sich gegen die Volkswagen AG und wollen erreichen, dass es dem Unternehmen ab dem Jahr 2030 untersagt wird, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in den Verkehr zu bringen. Das berichtet das Landgericht in einer Presseankündigung.
Außerdem soll Volkswagen verpflichtet werden sicherzustellen, seine CO2- Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 zu reduzieren.
VW bestreitet Zusammenhang
Die Kläger argumentieren insbesondere mit dem sogenannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und behaupten, infolge des von der Beklagten mitverursachten Klimawandels in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt zu sein. Volkswagen bestreitet insbesondere den behaupteten Kausalzusammenhang zwischen ihren CO2-Emissionen und dem Klimawandel und den behaupteten Rechtsgutsverletzungen. Eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für das Begehren der Kläger sei nicht ersichtlich.
mehr News aus der Region