Helmstedt. Am vergangenen Donnerstag kontrollierten 54 Beamte der Polizeidirektion Braunschweig, 26 Kräfte des Hauptzollamts Braunschweig, sechs Mitarbeiter des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) sowie ein Vertreter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts (GAA) Braunschweig gemeinsam den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr der A2 an der Raststätte Waldkater. Darüber berichtet das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Die Kontrolle der Fahrer erfolgte durch die verschiedenen Behörden hinsichtlich der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes sowie des erlaubten Aufenthalts und der ordnungsgemäßen Beschäftigung der Arbeitnehmer.
Zusammenarbeit stand im Fokus
Das Hauptzollamt Braunschweig nutzte die Verbundkontrolle am Donnerstag außerdem zur Aus- und Weiterbildung des Stammpersonals der Finanzkontrollen Schwarzarbeit aus Braunschweig und Göttingen. Dabei wurde bei der Auswahl und Durchführung von Prüfungen nicht auf eine Vielzahl von Prüfungen gesetzt, sondern es stand die möglichst gute Durchführung der Kontrolle unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Vordergrund.
Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgten 17 Prüfungen, bei denen insgesamt 24 Personen erfasst wurden. Bei drei Personen ergab sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts im Zusammenhang mit unerlaubter Arbeitsaufnahme, sodass Strafverfahren eingeleitet wurden. Zwei weitere Prüfungen bedürfen weiterer Nachprüfungen, da der Verdacht der Scheinselbständigkeit und des illegalen Aufenthalts besteht.
Zusätzlich wurden durch den Zoll an die 100 Dokumente, wie Ausweise oder Führerscheine, hinsichtlich etwaiger Fälschungen untersucht und begutachtet, jedoch kam es hier zu keinen Beanstandungen.
Zwei Strafverfahren und 69 Ordnungswidrigkeiten
Die Polizei leitete zwei Strafverfahren und 69 Ordnungswidrigkeiten ein. Unter anderem wegen Fälschung beweiserheblicher Daten sowie wegen Verstößen nach dem Verkehrsordnungsrecht, nach den Unfallverhütungsvorschriften, nach dem Fahrpersonalrecht und dem Güterkraftverkehrsgesetz. In elf Fällen untersagten sie die Weiterfahrt. Außerdem konnte die Polizei 14 Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von rund 3.000 Euro erheben.
Auch das GAA untersagte einem internationalen Transport die Weiterfahrt bis zur Klärung des Sachverhalts wegen des Verdachts einer illegalen Verbringung von Abfällen.
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