Grüne-Kreisverband: Noch kein Landratskandidat in Sicht

Man sei noch in der "Findungsphase" teilten die Grünen mit.

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Der Kreisverband der Grünen traf sich zu Mitgliederversammlung.
Der Kreisverband der Grünen traf sich zu Mitgliederversammlung. | Foto: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wolfenbüttel. Am Dienstagabend hatte der Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung in die KUBA Kulturhalle eingeladen. Wie der Grüne-Kreisverband mitteilte, konnten die Delegierten für die Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz gewählt werden. Ein Kandidat für die Landratswahl konnte jedoch noch nicht präsentiert werden.


Im Sommer kündigte der Kreisverband der Grünen an, dass es wahrscheinlich sei, einen eigenen Kandidaten für das Amt des Landrates oder der Landrätin zu stellen. Eine Verkündung eines Kandidaten könne im Oktober erfolgen, hieß es seinerzeit. Doch auf der Mitgliederversammlung in der vergangenen Woche war noch keiner in Sicht. Man sei noch in der Findungsphase, teilten die Grünen auf Nachfrage mit. "In Bezug auf die Kandidatur für das Amt der Landrätin/des Landrats sind wir noch in der Findungsphase, eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Aufgrund der Coronasituation und der damit verbundenen Schwierigkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen wird es wohl auch in diesem Jahr keine Entscheidung mehr geben, sondern voraussichtlich erst Anfang 2021. Da die Wahl erst im September 2021 stattfinden wird, ist dieser Zeitplan unkritisch, die Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung hat da Vorrang", hieß es aus dem Kreisverband der Grünen.

Die Delegierten für die Landes- und Bundesdelegiertenkonferenz konnten auf der Versammlung aber gewählt werden. Beide Parteitage finden im November aufgrund der Pandemielage digital statt. Auf dem Bundesparteitag am 20. bis 22. November soll das neue GRÜNE Grundsatzprogramm diskutiert und beschlossen werden. Bereits auf der letzten Mitgliederversammlung seien hierzu verschiedene Anträge auf den Weg gebracht worden, teilten die Grünen mit und gehen ins Detail. So soll der Absatz zum Thema Grund und Boden nach dem Wunsch der Wolfenbütteler GRÜNEN ergänzt werden. Damit sollen Erbpachtregelungen beim Verkauf von öffentlichen Grund und Boden bevorzugt werden. Vorstandsmitglied Pieter K.G. Welge erklärt diese Klausel: „Bei der Erbpacht fällt der Grund und Boden nach meist 99 Jahren an den Alteigentümer zurück. Darauf errichtete Gebäude werden mit 2/3 des Verkehrswertes vergütet. Diese Regelung schränkt die Grund- und Bodenspekulation ein.“

Auf der Landesdelegiertenkonferenz am 7. November werde der Leitantrag „SOZIAL-ÖKOLOGISCHE TRANSFORMATION: EIN HANDLUNGSRAHMEN FÜR NIEDERSACHSEN“ beraten und entschieden. Darin werden Maßnahmen formuliert, um in Niedersachsen den notwendigen Transformationsprozess hin zu einem ökologischen, gerechten und zukunftsorientierten sowie krisenfesten Wirtschaften und Zusammenleben zu gestalten. Hierfür haben die Wolfenbütteler GRÜNEN auf ihrer gestrigen Versammlung mehrere Anträge an die Landesdelegiertenkonferenz diskutiert und verabschiedet, unter anderem ein Antrag zur Asse II und der damit verbundenen Zwischenlagerdiskussion. Vorstandsmitglied Ulrike Siemens dazu: „Niedersachsen hat mit Schacht Konrad und Asse II einen unfreiwilligen Schwerpunkt in Bezug auf Atommülllagerung. Wir wollen, dass im Leitantrag darauf eingegangen wird und beantragen die Erweiterung um folgenden Absatz: Speziell bei Asse II muss sichergestellt werden, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Arbeitsgruppe Optionen Rückholung ernst genommen wird und die aufgezeigten bisherigen Mängel im Prozess aufzuarbeiten sind. Das betrifft im Besonderen die Suche nach einem Zwischenlagerstandort für den rückgeholten Atommüll aus Asse II. Es ist sicherzustellen, dass ein wissenschaftlicher Standortvergleich von Asse-nahen und Asse- fernen Standorten unter Berücksichtigung der Abstände zur Wohnbebauung durchgeführt wird. Weder darf das LSG Asse ohne ausreichende Abwägung durch ein Zwischenlager ad absurdum geführt werden, noch dürfen die sozialen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung vernachlässigt werden.“



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