Grünes Licht für weitere Lithium-Suche in der Region

Ein genehmigtes Suchverfahren nach Lithium könnte einen Schritt in Richtung Energiewende bedeuten.

Das Erlaubnisfeld „Schöppenstedt-Lithium“ erstreckt von Braunschweig und Salzgitter bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt zwischen Schöningen und Hornburg und spart dabei lediglich die Asse aus.
Das Erlaubnisfeld „Schöppenstedt-Lithium“ erstreckt von Braunschweig und Salzgitter bis an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt zwischen Schöningen und Hornburg und spart dabei lediglich die Asse aus. | Foto: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Region. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Lilac Solutions Deutschland GmbH mit Sitz in München die Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium im sogenannten Feld „Schöppenstedt-Lithium“ erteilt. Die Genehmigung soll ab dem 1. Mai 2025 für zunächst fünf Jahre bis zum 30. April 2030 gelten, so das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Pressemitteilung.



Das Erlaubnisfeld erstreckt sich dabei über rund 773 Quadratkilometer und reicht im Süden vom Werksgelände der Salzgitter AG bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt bei Hornburg und im Norden vom nordöstlichen Rand Braunschweigs bis nach Schöningen. Ausgenommen sei nur der Bereich der Asse mit angrenzenden Gebieten.

Grundlage für die Energiewende


Wie das Landesamt weiter mitteilt, sei das Ziel der Maßnahme, konkrete Vorkommen von Lithium zu erkunden, das für die Herstellung von Akkus zur Speicherung regenerativer Energien benötigt werde. Eine mögliche spätere Gewinnung könne im sogenannten Bohrlochbergbau erfolgen – einem Verfahren, das dem der Tiefengeothermie ähnelt.

Erkunden ja, Bohren nein - zumindest jetzt


Die Erlaubnis umfasse dem entgegen jedoch noch keine konkreten Aufsuchungsmaßnahmen. Diese sollen erst nach Genehmigung bergrechtlicher Betriebspläne möglich sein. In diesem Rahmen sei auch ein Beteiligungsverfahren vorgesehen, so das Landesamt.
Im Vorfeld habe man unter anderem die Städte Braunschweig, Salzgitter, Helmstedt, Wolfenbüttel und Schöningen sowie mehrere Gemeinden und Landkreise von der Antragstellung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.