Grundsteuerreform: Ab Juli muss die Grundsteuererklärung her

Durch die Reform wird es zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger für den Einzelnen sein.

V. l.: Annina Kuß (Sachgebietsleiterin der Einheitlichen Grundbesitzstelle im Finanzamt Wolfenbüttel), Bürgermeister Ivica Lukanic, Finanzamtsvorsteherin Rita Koch, Alexandra Krohn (Abteilungsleiterin Steuern und Gebühren der Stadt Wolfenbüttel) und Erster Stadtrat Knut Foraita.
V. l.: Annina Kuß (Sachgebietsleiterin der Einheitlichen Grundbesitzstelle im Finanzamt Wolfenbüttel), Bürgermeister Ivica Lukanic, Finanzamtsvorsteherin Rita Koch, Alexandra Krohn (Abteilungsleiterin Steuern und Gebühren der Stadt Wolfenbüttel) und Erster Stadtrat Knut Foraita. | Foto: Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Gemeinsam mit der Vorsteherin des Finanzamts Wolfenbüttel, Rita Koch, und weiteren Vertretern beider Verwaltungen wurden am Freitag von Bürgermeister Ivica Lukanic wesentliche Elemente und Schritte der Grundsteuerreform präsentiert. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. Zur Umsetzung der Grundsteuerreform ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt in elektronischer Form abzugeben.



Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zugrunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, da das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Besteuerung für verfassungswidrig erklärt hat. Die bisherigen Einheitswerte sind hinter den tatsächlichen Entwicklungen bei Grundstücken in erheblichem Maße zurückgeblieben. Dies führte zu einer Werteverzerrung und zu einer Ungleichbehandlung. Dadurch ist auch die Belastungsverteilung im Laufe der Zeit unzutreffend geworden. Durch die Reform wird es zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger für den Einzelnen sein.

"Es geht uns auch darum aufzuklären"


"Es geht uns auch darum aufzuklären, dass gegenwärtig nur das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für alle anstehenden Fragen ist", so Koch. "Die Stadt Wolfenbüttel und die anderen Kommunen im Bezirk des Finanzamts kommen erst im Laufe der nächsten Jahre zum Zug, wenn die endgültigen Steuerbescheide zum 1. Januar 2025 erstellt werden." Die Leiterin des Finanzamts wies gemeinsam mit der Sachgebietsleiterin der Einheitlichen Grundbesitzstelle Annina Kuß auf "Mein Elster" hin. Hierbei handelt es sich um ein von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestelltes Portal, über das man die Steuererklärung, Steueranmeldungen webbasiert erfassen und abgeben kann. Mit diesem System sollten sich die Eigentümer rechtzeitig vor dem 1. Juli vertraut machen.


Das Finanzamt Wolfenbüttel schreibe derzeit die rund 90.000 Grundstückseigentümer an und informiert über diese Pflicht. Für das niedersächsische Berechnungsmodell sind nur wenige Angaben notwendig: die Adresse und die Flächengröße des Grundstücks sowie die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Anders als beim Bundesmodell ist die Steuererklärung nur einmal abzugeben. Ab dem 1. Juli kann die Meldung elektronisch über ELSTER eingetragen und übermittelt werden. Bis zum 31. Oktober sind die Erklärungen abzugeben. Damit haben die Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet. Den Rest erledigt dann die jeweils zuständige Verwaltung. In den aktuell verschickten Informationsschreiben des Finanzamts finden die Angeschriebenen das jeweilige Aktenzeichen sowie diverse Erläuterungen. Dazu zählen unter anderem Grundstücksinformationen.

"Und die Stadt möchte frühzeitig darüber aufklären, dass sämtliche Eigentümer ab 1. Januar 2025 Grundsteuer in einer anderen Höhe zahlen werden", so Erster Stadtrat und Kämmerer Knut Foraita. Es wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor nachvollziehen.

Zum Jahreswechsel 24/25 wird es aufkommensneutral


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: pixabay


Die Vertreter der Stadt wiesen darauf hin, dass zum 31. Dezember 2024/1. Januar 2025 aufkommensneutral umgestellt werde, das heißt ab 1. Januar 2025 derjenige Hebesatz zur Anwendung kommen werde, der sicherstelle, dass die Stadt in der Summe aller Grundsteuerzahlungen dasselbe Aufkommen erzielen kann wie zuvor. "Um dies zu erreichen, wird der Hebesatz allerdings deutlich angehoben werden müssen, da die nach dem neuen Verfahren ermittelten Hebesatzgrundlagen in der Summe niedriger ausfallen werden", so Foraita.

Die Abgabe der Erklärung soll nur online erfolgen. Es kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Hier besteht keine Begrenzung bei der Anzahl der abzugebenden Steuererklärungen. Sollten Grundstückseigentümer keinerlei Möglichkeit haben, die Erklärung elektronisch abzugeben, dann sollten diese sich an ihr zuständiges Finanzamt wenden.Weitere Informationen sind online zu finden.


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