Gut organisierter Callcenter-Betrug: 29-Jähriger vor Gericht

Der Angeklagte soll Teil einer Bande gewesen sein, die auch aus dem Ausland heraus agiert habe.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Am heutigen Dienstag startet vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen einen 29-Jährigen, dem gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen wird. Die Taten sollen sich im Jahr 2021 unter anderem in Braunschweig und Salzgitter ereignet haben. Das geht aus einer Pressevorschau des Landgerichts hervor.



Dem 29-jährigen Angeklagten, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, wird vorgeworfen in 25 Fällen als Mitglied einer Bande bei Callcenter-Betrügen mitgewirkt zu haben, wobei es in 15 Fällen beim Versuch geblieben sei. Der Angeklagte habe mit weiteren Personen als sogenannter Keiler in einem Callcenter im Ausland gearbeitet und Geschädigte angerufen und sie unter Nutzung einer immer wieder verwendeten Legende zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu veranlassen. Darüber hinaus habe er auch als Logistiker gearbeitet und die Zahlungsmodalitäten und Übergaben an die Abholer koordiniert.

So lief die Masche der Betrüger


Der Angeklagte habe die Legende verwendet, dass bei den Geschädigten Schulden aufgrund eines vor vielen Jahren abgeschlossenen Glücksspielabonnements angefallen seien und man daher aus der Rechtsabteilung der Hausbank oder der entsprechenden Glücksspielfirma anrufe, um über eine drohende Kontosperrung zu informieren. Oftmals habe der Geschädigte nach diesem Anruf einen weiteren Anruf von einer Person erhalten, die sich als Rechtsanwalt ausgegeben habe, der die Zahlungsaufforderung bekräftigt oder die Geschädigten zur Zahlung eines vermeintlich geringeren Geldbetrages zum Zwecke einer gütlichen Einigung aufgefordert habe.

Dahin wanderte das Geld


Sofern die Geschädigten auf die Forderung eingegangen seien, seien sie entweder angewiesen worden den Bargeldbetrag in einem Umschlag an die mitgeteilte Adresse, eine leerstehende Wohnung, zu senden oder dem Geschädigten sei die Adresse eines Abholers genannt worden, welcher die Sendung empfangen und sodann in die Türkei transferiert habe. In einer dritten Variante sei der Geschädigte angewiesen worden, das Geld auf das Konto eines Finanzagenten zu transferieren, welcher das Geld ebenfalls in die Türkei weiterleitete.
Der Angeklagte soll durch die Taten einen geldwerten Vorteil in Höhe von 5.050 Euro erlangt haben.

Fortsetzungstermine sind für den 15., 23., 29. und 31. Januar angesetzt.


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