Gut zu wissen: Vertrag nach 14 Tagen rückgängig machen?

von Nick Wenkel


Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale in
Braunschweig, informiert über wichtige Aspekte bei der Vertragsschließung.
Symbolfoto: Nick Wenkel
Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale in Braunschweig, informiert über wichtige Aspekte bei der Vertragsschließung. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Region. Wer kennt es nicht: Im Internet zu schnell geklickt oder im Geschäft etwas gekauft, das bei näherem Betrachten doch nicht gefällt. Kein Problem, denn zum Glück kann jeder Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden. Oder etwa nicht? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt Wissenswertes zum Widerrufsrecht.


„Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale in Braunschweig. Zunächst einmal müsse jeder geschlossene Vertrag eingehalten werden. So bestehe in Läden und auf Märkten kein gesetzliches Widerrufsrecht, da die Ware vor Kauf angesehen und geprüft werden kann. „Ein Umtausch, die Erstattung des Kaufpreises oder Ausstellung eines Gutscheins findet hier nur aus Kulanz statt“, so Prosenok. Allerdings würdensich viele Geschäfte vertraglich zu einem weitergehenden Widerrufs- und Rückgaberecht verpflichten, indem sie etwa einen entsprechenden Hinweis auf den Kassenzettel drucken.

Vertragsfallen bei Kaffeefahrten?


Anders sei es bei Fernabsatzverträgen – also Verträgen, die per Telefon und Internet, in der Fußgängerzone, auf Partys, bei
Kaffeefahrten oder an der Haustür geschlossen werden. Hier bestehe in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14
Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise ab Erhalt der Ware. „Zudem muss der Händler vorab über das Widerrufsrecht klar
und verständlich informieren. Hat er nicht oder falsch informiert, beträgt die Frist ein Jahr und 14 Tage“, sagt Prosenok.
Eine Angabe von Gründen des Widerrufs sei nicht nötig.

Wie immer gibt es jedoch Ausnahmen: Konzerttickets und Maßanfertigungen sowie Reise- und Beförderungsverträge können
grundsätzlich nicht widerrufen werden – auch nicht bei Online-Buchungen.


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