Gymnasiallehrer müssen an Grundschulen aushelfen

von Sandra Zecchino


Bei der Abberufung werden unterschiedliche Gesichtspunkte, wie zum Beispiel Wohnortnähe, berücksichtig. Symbolfoto: pixabay
Bei der Abberufung werden unterschiedliche Gesichtspunkte, wie zum Beispiel Wohnortnähe, berücksichtig. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Salzgitter/Wolfenbüttel. Nicht an allen Schulen waren zu Beginn des Schuljahres genügend Lehrkräfte vorhanden, um eine Unterrichtsversorgung sicher zu stellen. Deshalb musste die Niedersächsische Landeschulbehörde über kommunale Grenzen hinweg Lehrkräfte abberufen.


Wie Andreas Herbig von der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf Anfrage von regionalHeute.de erläuterte, waren davon zwei Gymnasiallehrkräfte aus Wolfenbüttel betroffen. Zum einen wurde eine Lehrkraft vom Gymnasium am Schloss für ein Jahr mit einem Stundenumfang von zehn Stunden an die Grundschule Kranichdamm in Salzgitter berufen. Eine andere Lehrkraft vom Gymnasium Große Schule unterrichtet nun für ein Halbjahr zehn Stunden an der Grundschule am Ostertal in Salzgitter.

Bei der Abberufung in einen anderen Landkreis werden unterschiedliche Gesichtspunkte, wie zum Beispiel Wohnortnähe, berücksichtigt, betont Herbig.


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