Härtefallhilfe für private Haushalte: SoVD unterstützt bei Anträgen

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Goslar und Gifhorn rät Betroffenen bei finanzieller Belastung durch die Preissteigerungen ihren Anspruch auf Sozialleistungen prüfen zu lassen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar/Gifhorn. Nach langen Verhandlungen steht nun fest: In Niedersachsen können private Haushalte mit Öl-, Flüssiggas- und Holzpellet-Heizungen seit dem 4. Mai 2023 einen Heizkostenzuschuss beantragen. Anspruch auf die Härtefallhilfe besteht, wenn sich ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben. Darüber hinaus rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Goslar und Gifhorn Betroffenen bei finanzieller Belastung durch die Preissteigerungen ihren Anspruch auf Sozialleistungen prüfen zu lassen.



Wegen starker Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets und Co. haben sich Bund und Länder auf eine Härtefallhilfe für private Haushalte geeinigt. In Niedersachsen ist die Antragstellung seit dem 4. Mai 2023 im Online-Portal möglich. Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Betroffene, wenn sich ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben.

80 Prozent der Energiekosten werden erstattet


„Für die Berechnung dieses Betrags wird der geltende bundesweite Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers aus dem Jahr 2021 zugrunde gelegt. Sind sie anspruchsberechtigt, bekommen Antragstellende 80 Prozent der Energiekosten erstattet, die über die Verdopplung hinausgehen“, informiert Rechtsanwalt und Geschäftsstellenleiter des SoVD-Beratungszentrums Goslar, Dr. Christoph Ponto. Die Auszahlung der Hilfe erfolge voraussichtlich Ende Mai bis Anfang Juni. Weitere Informationen sowie das Antragsportal sind unter www.serviceportal.hamburg.de verfügbar.

„Sind Betroffene durch die gestiegenen Preise stark finanziell belastet, sollten sie zudem unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld, Grundsicherung oder Bürgergeld prüfen lassen", ergänzt die Gifhorner SoVD-Beraterin Christine Scholz. Würden keine Sozialleistungen bezogen, sei für Wohnungs- oder Hauseigentümer außerdem die Beantragung eines Lastenzuschusses eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung.

Der Sozialverband Deutschland ist gerne behilflich und unterstützt auch bei der Antragstellung. Berater des SoVD in Gifhorn beantworteten gerne weitere Fragen zum Thema. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar. Der Verband Goslar kann telefonisch unter 05321-21836 oder per E-Mail (info.goslar@sovd-nds.de) kontaktiert werden.


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