Häusliche Pflege: Pflegepersonen können Rente aufbessern

Die Rentenversicherung rechnet Pflegezeiten als Beitragszeiten an, sagt der Sozialverband Deutschland in Braunschweig.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die häusliche Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann auf das Rentenkonto der pflegenden Angehörigen oder auch der ehrenamtlich Pflegenden wie zum Beispiel Bekannten ein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig informiert zu den Bedingungen und erklärt alles Wichtige zum Thema.



Kümmern sich Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen um einen Pflegebedürftigen, zahlt die Pflegekasse unter Umständen auf deren Rentenkonto ein. So können beispielsweise für diese häusliche Pflegetätigkeit verringerte Arbeitszeiten ausgeglichen werden. „Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeiten als Beitragszeiten, sodass sie dabei helfen, Wartezeiten für die Rente zu erfüllen“, informiert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Berechnung bei Rente


Aber auch wer schon eine vorgezogene oder die Regelaltersrente bezieht, könne laut SoVD seine Bezüge weiter erhöhen. Für Erstere gilt: Die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist rentenversicherungspflichtig, daher zahlt die Pflegekasse währenddessen Rentenbeiträge ein. Nach Erreichen der Altersgrenze müssen Betroffene auf die volle Altersrente verzichten, um zu profitieren – etwa durch eine 99,9-Prozent-Teilrente. „Eine Rückkehr zur vollen Rente ist jederzeit problemlos möglich“, weiß Bursie.

Mindestens der Pflegegrad 2


Als Anspruchsvoraussetzung muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und auf mindestens zwei Tage in der Woche im Jahr verteilt sein. „Berufstätige dürfen maximal 30 Stunden pro Woche einem Job nachgehen“, erklärt Bursie. Wie sich die Beitragszahlungen der Pflegekasse dabei auf die Rente auswirken, hängt individuell von der bezogenen Leistung und dem Pflegegrad ab. „Für 2024 ergibt ein Jahr Pflege eine monatliche Rente von zwischen 6,69 Euro und 35,51 Euro“, so Bursie.

Die Berater des SoVD in Braunschweig sind bei weiteren Fragen zum Thema Rente sowie Antragstellungen gerne behilflich. Kontakt aufgenommen werden kann unter 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.

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