Hildesheim/Gifhorn/Wolfsburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt, nach dem ein 31 Jahre alter Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Der Verurteilte hatte 2018 nach einem Bundesligaspiel des VfL Wolfsburg einem damals 49 Jahre alten Fan des VfB Stuttgart mit Fußtritten schwere Kopfverletzungen beigefügt.
Wie das Landgericht Hildesheim während des Verfahrens ermittelte, waren der Hauptangeklagte und ein heute 24 Jahre alter Mitangeklagter am 3. Februar 2018 nach dem Besuch des Bundesligaspiels zwischen dem VfL Wolfsburg und dem VfB Stuttgart mit dem Regionalzug von Wolfsburg nach Calberlah gefahren. Während des Aussteigens riss der Angeklagte dem damals 40 Jahre alten Opfer im Vorbeigehen dessen Fanschal herunter, den der aber noch zu greifen bekam.
Mehr dazu:
https://regionalsport.de/haftstrafe-fuer-brutalo-schlaeger-bundesgerichtshof-bestaetigt-das-urteil-1578484996/
mehr News aus der Region