Hausärztemangel: Dürfen Ärzte Patienten einfach ablehnen?

Praxen sind häufig überlastet und nehmen keine neuen Patienten mehr auf. Doch dürfen Ärzte Patienten ablehnen?

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. In Deutschland gibt es einen zunehmenden Mangel an niedergelassenen Ärzten, besonders in ländlichen Gebieten, was die Suche nach einem Hausarzt oft schwierig macht. Praxen sind häufig überlastet und nehmen keine neuen Patienten mehr auf. Doch dürfen Ärzte Patienten ablehnen?



Ja, sagt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf Nachfrage von regionalHeute.de. Jedoch dürfen Kassenärzte gemäß dem Bundesmantelvertrag Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen. Beispielsweise wenn ein Vertrauensverhältnis gestört ist, eine Überlastung vorliegt - also zu viele Patienten- , Therapien nicht befolgt werden oder die fachliche Zuständigkeit fehlt.

Was kann ein Patient tun?


Patienten, die dringend einen Arzttermin benötigen, können die Terminservicestelle der KVN unter der Nummer 116117 kontaktieren, rät Detlef Haffke von der KVN. Diese hilft jedoch nur weiter, wenn bereits ein Überweisungsschein vom Hausarzt vorliegt. Je nach Dringlichkeit soll dann in der Regel ein Arzttermin innerhalb von bis zu vier Wochen vorgeschlagen werden. Es gibt jedoch keine Wunschtermine. Einen Anspruch darauf, einen Termin bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten zu bekommen, gibt es nicht.

Bei der Terminservicestelle können auch Patienten anrufen, die keine Überweisung von ihrem Hausarzt haben. Das gilt aber nur für folgende Arztgruppen: Augenärzte, Gynäkologen, Psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene und Kinder, Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte für eine U-Untersuchung bei Kindern. Hier werden Termine ohne Überweisung vermittelt.

Die Suche nach dem Hausarzt


Patienten die aufgrund eines Umzugs oder einer Praxisaufgabe einen "neuen Hausarzt" suchen, müssen sich wohl oder übel selber auf die Suche machen. Eine Übersicht darüber, welche Hausärzte noch neue Patienten aufnehmen gibt es nicht. Patienten müssen dies in den Praxen direkt erfragen. Helfen kann dabei aber die Arztauskunft der KVN im Internet www.arztauskunft-niedersachsen.de.


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