Heilungsverfahren zur Windenergieplanung genehmigt

Die sogenannte „Heilung“ des Windverfahrens war notwendig geworden, weil das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die gesamte Planung des Verbandes im Dezember 2022 für unwirksam erklärt hatte

Martin Lamers, ArL, Astrid Paus, ArL, Anna Weyde, Regionalverband, Joachim Bortfeld, Regionalverband bei der Übergabe.
Martin Lamers, ArL, Astrid Paus, ArL, Anna Weyde, Regionalverband, Joachim Bortfeld, Regionalverband bei der Übergabe. | Foto: Regionalverband Großraum Braunschweig.

Region. Anna Weyde, Erste Verbandsrätin im Regionalverband Großraum Braunschweig, nahm am Freitag die Genehmigung für das Heilungsverfahren zur Windenergieplanung vom Amt für regionale Landesentwicklung entgegen: Astrid Paus, Dezernatsleiterin für regionale Landesentwicklung und Raumordnung sowie Martin Lamers vom ArL hatten die Unterlagen persönlich übergeben, berichtet der Regionalverband am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung.



Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender begrüßte den Abschluss des Verfahrens: „Eine klare Abstimmung der Behörden untereinander, die gemeinsame Fokussierung auf Planungssicherheit und eine gute Zusammenarbeit – so konnte es gelingen, das Verfahren positiv abzuschließen. Jetzt heißt es: Blick nach vorn und mit aller zur Verfügung stehenden Energie auf die Neuplanung konzentrieren“.

Planungssicherheit herstellen


Dies sei auch notwendig: Denn das vom Land gesetzte Ziel, 3,18 Prozent der Verbandsfläche als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen, sei ambitioniert; ebenso das Vorhaben des Verbands dies bereits vorzeitig bis 2027 (gefordert ist bis 2032) zu erreichen. Bereits jetzt seien auf den geltenden Flächen (ca. 1,3 % der Regionsfläche) fast 1 Gigawatt Nennleistung installiert, und noch mehr sei dort zu erwarten. Anna Weyde: „Der Ausbau läuft auf Hochtouren.“

Die sogenannte „Heilung“ des Windverfahrens war notwendig geworden, weil das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die gesamte Planung des Verbandes im Dezember 2022 für unwirksam erklärt hatte. Mit der Heilung sind die beanstandeten Fehler korrigiert und die Planungssicherheit wiederhergestellt.

Genehmigt wurde die am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig als Satzung beschlossene 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ mit Ausnahme des Vorranggebiets GF Meinersen Seershausen 01 sowie des erweiterten Teils des Vorranggebiets GF Wittingen Stöcken GF 2.


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