Helmstedt. Die am Montag in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung mit der im Wesentlichen die Maskenpflicht in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens eingeführt wurde, wird für das Kreisgebiet Helmstedt in einigen Punkten ergänzt. Betroffen seien insbesondere medizinische Dienstleistungen, Behörden, die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen, der Öffentliche Personennahverkehr, die Schülerbeförderung und die Begleitung von Kindern im Rahmen der Notbetreuung. Dies gibt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung bekannt.
Im Zuge der Lockerung der Kontaktbeschränkungen hatte das Land Niedersachsen für viele Bereiche, in denen sich Menschen begegnen, eine Maskenpflicht beschlossen. Die Verordnung decke jedoch nach Ansicht des Landkreises Helmstedt einige Bereiche aus medizinischer Sicht nicht ab, bei denen auch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestehe. Diese Lücken schließe der Landkreis Helmstedt nun per Allgemeinverfügung.
So sei eine Alltagsmaske mitzubringen und zu tragen beim Besuch von Behörden, bei der Fahrt im Taxi, an Haltestellen oder an Bahnhofsgleisen. Die Mitarbeitenden von Verkaufsstellen müssen nun zum Schutz der Kunden auch eine Maske tragen, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Plexiglaswände, getroffen wurden. Auch bei medizinischen Dienstleistungen, wie therapeutischen Behandlungen, aber auch beim Blutspenden, haben sowohl Anbieter als auch Kunden eine Alltagsmaske zu tragen. Beim Betreten von Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder beim Ausliefern besteht ebenso eine Maskenpflicht wie in Fahrzeugen zur Schülerbeförderung.
Begleitpersonen, die Kinder zur Schule, zu Kindertagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen im Rahmen der Notbetreuung bringen oder abholen, haben beim Betreten der Einrichtung ebenfalls eine Alltagsmaske zu tragen. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich keine Maske tragen dürfen, sind von diesen Regelungen ausgenommen. In allen Fällen genügt das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske. Geeignet sind auch Schals oder Tücher aus Baumwolle oder einem anderen geeigneten Material.
„Wir sind noch nicht durch“
„Der Freiheitsdrang der Menschen, aber auch wirtschaftliche Aspekte sind absolut nachzuvollziehen“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. Wenn man auf der einen Seite Kontaktbeschränkungen lockere, müssten auf der anderen Seite andere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Menschen getroffen werden. „Wir sind noch nicht durch“, warnt Radeck vor allzu großem Leichtsinn. „Wir werden uns die Infektionszahlen in den nächsten Tagen und Wochen genau anschauen und beobachten, wie sich die einzelnen Maßnahmen auswirken. Gegebenenfalls muss nachgesteuert werden – in die eine, wie in die andere Richtung.“
Bei allen Vorkehrungen müsse sorgfältig abgewogen werden. Der Kunde habe wenig Verständnis dafür, dass er ein Geschäft nur mit Maske betreten dürfe, die Verkäuferin aber ohne weitere Schutzmaßnahmen keine Maske trage. Es sei aber auch zu bedenken, dass Tragen einer Maske über einen Zeitraum von vielen Stunden beschwerlich sei.
Bußgeld ab dem 4. Mai
In Anlehnung an die Niedersächsische Verordnung werden Verstöße in der Einführungsphase bis zum 3. Mai noch nicht geahndet. Ein Bußgeld gebe es erst ab dem 4. Mai. Über das Hausrecht könne aber im Einzelhandel, im ÖPNV und in den anderen genannten Einrichtungen schon vor diesem Datum der Zutritt verwehrt werden.
Radeck sieht im Gegensatz zum Krisenstab des Landes den Kreis Helmstedt nicht als Schwerpunkt der Corona-Pandemie in der Region. Betrachte man ausschließlich die Gesamtzahl der Infizierten pro 100.000 Einwohner, könne man diesen Schluss ziehen, so Radeck. „Aktuell haben wir im Landkreis Helmstedt jedoch mit 20 Erkrankten und auch in Bezug auf die Zahl der Corona-Toten glücklicherweise die besten Werte in der Region.“ Die nun getroffenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass es auch so bleibt.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Mittwoch in Kraft. Sie sei zunächst bis 6. Mai befristet, könne bei Bedarf jedoch verlängert werden.
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