Helmstedt. Am Landgericht Braunschweig fand gestern der erste Verhandlungstag zum Fall eines 52-Jährigen aus Helmstedt statt, dem vorgeworfen wird, in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, teilt das Landgericht Braunschweig mit.
Der 52-jährige Angeklagten befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft. Ende des Jahres 2015 habe er sich mit drei gesondert verfolgten Personen zwecks Beschaffung und Weiterverkauf von Marihuana und Kokain im Kilogrammmengen zusammengeschlossen. Im Zuge dieser Abrede habe der Angeklagte am 31.03.2016 in seiner Helmstedter Wohnung 889,33 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 8,2 Prozent und einer Wirkstoffmenge von 72,93 Gramm THC aufbewahrt zwecks Weiterverkaufs durch eine andere Person. Auf Anweisung habe der Angeklagte die Tüte mit dem Rauschgift an eine weitere gesondert verfolgte Person weitergegeben. Schließlich sei das Rauschgift zu einem gewinnbringenden Preis von 4.500 Euro weiterverkauft worden. Am 11.07.2016 seien der Angeklagte und eine weitere gesondert verfolgte Person mit zwei Autos nach Amsterdam gefahren. Nachdem der gesondert Verfolgte ein Päckchen mit 1.120 Gramm Kokain in Amsterdam erworben und die Ware in den Dachhimmel eines Autos versteckt habe, habe der Angeklagte das Fahrzeug mit den versteckten Drogen nach Deutschland zurückgefahren. Bei einer Polizeikontrolle auf der Bundesautobahn A 2 Richtung Berlin seien die Drogen im Fahrzeug sichergestellt worden.
Die Fortsetzungstermine sind wie folgt angegeben: 02.12.2016 um 10 Uhr, 05.12.2016 um 09 Uhr, 09.12.2016 um 10 Uhr, 15.12.2016 um 09 Uhr und 16.12.2016 um 10 Uhr.
1. Verhandlungtag: Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Die Verhandlungen werden vor dem Braunschweiger Landgericht geführt. Foto: Anke Donner