Helmstedt. In diesen Tagen werden die Bescheide über die Abfall- entsorgungsgebühren versendet. Darüber informierte die Kreisverwaltung Helmstedt am heutigen Donnerstag.
Lesen Sie auch: Nach Fraktions-Austritt: Rakicky will Landtagsmandat behalten
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreisew Helmstedt gibt dazu ergänzende Hinweise. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen die Jahresendabrechnung 2023 und die Jahresvorausveranlagung 2024 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet.
Keine Barzahlung
Bei der Jahresendabrechnung 2023 wird unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2023 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2023. Nachzahlungen werden vom Landkreis Helmstedt grundsätzlich nicht als Barzahlung angenommen. Bitte verzichten Sie aufgrund des Verlustrisikos auch auf eine Bargeldversendung an den Landkreis Helmstedt per Post oder Postkasteneinwurf.
Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Sollten Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, ist hierzu die Angabe einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt voraussichtlich Ende Januar 2024. Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren abgeschafft wurde und sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin zu wenden.
Hierzu können auch Anfragen und Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/121-2607 oder per E-Mail hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.
Kontenänderungen mitteilen
Kontenänderungen müssen bis spätestens 31. Januar 2024 mitgeteilt werden, da später eingehende Änderungsmitteilungen ansonsten nicht mehr für die Abbuchungen einer Nachzahlung bzw. der ersten Quartalsfälligkeit zum 15. Februar 2024 berücksichtigt werden können.
Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen die Mitarbeiter/innen des Geschäftsbereiches Finanzen unter den Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung. Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet. Bei Fragen zur Veranlagung (z.B. Eigentümer, Behälterbestand, Leerungsdaten) wenden Sie sich bitte an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin. Bearbeitungsschluss für eingehende Änderungsanzeigen in Bezug auf Namen, Adressen, Eigentümerwechsel, Konten, etc. war für den Druck des Jahresbescheidlaufes der 31.Dezember 2023. Danach angezeigte Änderungen konnten für den Ausdruck auf den Jahresbescheiden in Teilen nicht mehr erfasst werden. Diese Änderungen, so sie relevant für den Bescheid sind, werden dann beim nächsten Bescheidlauf am 7. Februar 2024 berücksichtigt.
mehr News aus Helmstedt