Helmstedt. Wie die Polizei am Sonntag berichtet, wurde ein Autofahrer am Samstag dabei erwischt, als er ohne Versicherungskennzeichen mit einem E-Scooter unterwegs war. Am Ende wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am Sonntagmorgen um kurz nach 8 Uhr wurde ein 66-jähriger Helmstedter durch die Besatzung eines Funkstreifenwagens im Bereich der Kreuzung Goethestraße/ Am Ludgerihof auf einem E-Scooter festgestellt. Am E-Scooter befanden sich keine Versicherungskennzeichen, sodass die eingesetzten Beamten davon ausgingen, dass ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.
Strafverfahren eingeleitet
Während der Sachverhaltsaufnahme wurde dann festgestellt, dass der E-Scooter keine Straßenzulassung hatte und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als Kraftfahrzeug führerscheinpflichtig ist. Dadurch, dass der Überprüfte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
mehr News aus Helmstedt