Schöningen. Wie die Polizei am Freitag berichtet, versuchen derzeit Betrüger über falsche Mahnschreiben an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Am Donnerstag wurden zwei Anzeigen bei der Polizei in Schöningen aufgenommen, die Dunkelziffer dürfte höher sein.
Beide angeschriebene Personen erhielten einen Brief einer vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei, in dem sich eine angebliche, vorgerichtliche Mahnung befand. Den Adressaten wurde darin erklärt, dass sie an einem Glücksspiel teilgenommen, den Betrag von 289,50 Euro jedoch nicht bezahlt hätten. In diesem Schreiben wurde sie nun aufgefordert, die Summe umgehend zu bezahlen. Glücklicherweise fielen die Personen auf die Masche nicht herein, so dass kein Schaden entstanden ist.
Polizei warnt
Die Polizei warnt dringend davor, ähnlichen Schreiben zu vertrauen. Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann nichts gewinnen! Zudem können in so einem Fall auch keine Kosten entstehen. Im Internet kann der Name des Absenders überprüft werden. Oftmals gibt es dort schon Warnhinweise. Im Zweifelsfall sollte die Polizei verständigt werden.
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