Helmstedt. Schüler der Sekundarstufe II haben nach dem Niedersächsischen Schulgesetz keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Doch im Landkreis Helmstedt sieht das etwas anders aus, nach einem Beschluss des Kreistages können sie wenigstens bis zu 75 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen.
Nachdem der Kreistag bereits im April entschied, dass das Pilotprojekt zur Kostenerstattung für die Beförderung von Schülern der Sekundarstufe II verlängert werden soll (regionalHeute.de berichtete) stehen nun die genauen Konditionen fest.
Diese Möglichkeit besteht, wenn die Schüler das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und der Schulweg mehr als 3.000 Meter beträgt. Zusätzlich darf noch kein Abschluss der Sekundarstufe II erreicht worden sein.
Lebt im Haushalt ein Kind, werden bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro 75 Prozent, bis 35.000 Euro 50 Prozent und bis 40.000 Euro 25 Prozent erstattet. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 5.000 Euro.
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