Briefwahlbüro im Rathaus öffnet am Montag

Die Wahlbenachrichtigungen sollen spätestens zum 18. September zugesandt werden.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Helmstedt. Das Briefwahlbüro der Stadt Helmstedt für die Landtagswahl 2022 wird am kommenden Montag im Zimmer ME05 des Rathauses im Erdgeschoss Altbau eingerichtet. Das teilte die Stadtverwaltung am heutigen Mittwoch mit. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen sind der amtlichen Bekanntmachung, die in den Aushangkästen veröffentlicht wird, zu entnehmen. Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines muss glaubhaft demnach gemacht werden.


Bis spätestens zum 18. September soll allen in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragenen Wahlberechtigten zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Das Wählerverzeichnis liegt zu diesem Zweck in der Zeit vom 19. bis 23. September während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsichtnahme aus. Der Zugang ist rollstuhlgerecht. Ein Einspruch muss spätestens bis zum 23. September um 12 Uhr bei der Stadt eingelegt werden.

Unterlagen können mit Wahlbenachrichtigung beantragt werden


Für die Beantragung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen kann man den auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehenen Antragsvordruck ausfüllen, unterschreiben und der Stadt zuleiten. Soweit der Antrag durch die Post übersandt wird, muss dies in einem ausreichend frankierten Umschlag erfolgen. Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder durch Boten überbracht werden können.

Fernmündliche Wahlscheinanträge sind unzulässig. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so besteht im Zimmer ME05 die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben. Durch Aufstellung einer Wahlkabine ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.


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