Helmstedt. Am 1. Juli dieses Jahres wurde die Fusion der Stadt Helmstedt mit der Gemeinde Büddenstedt vollzogen. Bis zum Jahresende sollen nun die Hundesteuersatzungen beider Kommunen zusammengeführt werden, was zur Folge hätte, dass Büddenstedter ab dem 1. Januar 2018 höhere Hundesteuern zahlen würden.
Zwar solle die Satzung, die bereits in der "alten" Stadt Helmstedt gültig war, inhaltlich nicht verändert werden, sehr wohl hätte dies für Büddenstedter, aber auch für Offlebener, Reinsdorfer und Hohnslebener einen spürbaren Effekt. Mit Beginn des Jahres 2018 würden neue Steuerbescheide eingehen, über die wohl niemand jubeln dürfte. Die Angleichung hätte zur Folge, dass ein Ersthund in den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben nicht mehr wie bisher mit 54 Euro, sondern dann mit 84 Euro versteuert würde. Die Steuer für jeden weiteren Hund läge dann statt 78 Euro beziehungsweise 108 Euro künftig einheitlich bei 96 Euro. Allerdings würde für die Büddenstedter dafür die Zwingersteuer wegfallen.
Zu einer Entscheidung wird es im Rat der Stadt Helmstedt am 21. Dezember kommen.
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