Coronavirus: Rathaus in Helmstedt schließt für den Publikumsverkehr

Abgelaufene Anwohner-Parkausweise werden derzeit nicht verlängert. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 18. April.

Das Rathaus in Helmstedt. Archivbild
Das Rathaus in Helmstedt. Archivbild | Foto: Christoph Böttcher

Helmstedt. Ab Dienstag schließt das Rathaus der Stadt Helmstedt für den Publikumsverkehr. Terminvereinbarungen sind dann nur noch per Telefon möglich. Das teilt die Stadt Helmstedt in einer Pressemeldung mit.


Die Stadt Helmstedt möchte damit dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. „Wir hoffen dabei auf die Unterstützung und das Verständnis unserer Bürgerinnen und Bürger“, macht Bürgermeister Wittich Schobert deutlich.

Die Telefon-Hotline im Bürgerbüro ist ausschließlich für unabdingbare Anliegen gedacht ist. Unter den folgenden Rufnummern ist das Bürgerbüro montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 10 Uhr erreichbar: 17-1420 / 17-1423 / 17-1419. „Terminvereinbarungen und damit persönliche Besuche im Rathaus sind nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme möglich“, erläutert der Bürgermeister. Der Zugang in das Rathaus erfolgt dann ausschließlich über den Eingang Holzberg (Bürgerbüro).

Die Mitarbeiter direkt per Telefon kontaktieren


In allen anderen Fällen können sich die Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihres Anliegens direkt telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Helmstedt wenden. Auf der städtischen Homepage www.stadt-helmstedt.de findet man das Mitarbeiter-Telefonverzeichnis.

Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell abgelaufene Anwohner-Parkausweise derzeit nicht verlängert werden. Die Politessen sind hierüber informiert und werden dies bei eventuell stattfindenden Kontrollen berücksichtigen.

Am 31. März gibt es eine Zahlstelle für Leistungsempfänger


In Bezug auf die Auszahlung von Bargeld beziehungsweise Schecks an Leistungsempfänger in der Stadtkasse wird darauf hingewiesen, dass am Dienstag, 31. März, eine Zahlstelle in der früheren Pförtnerloge des Rathauses (Altbau) eingerichtet wird. Die Auszahlung erfolgt in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 18. April. Nach Bewertung der Lage ergeben sich dann gegebenenfalls veränderte Regelungen.


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