Drogen und Alkohol: Polizei zieht Autofahrer aus dem Verkehr

In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.

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Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Helmstedt. Laut Polizei wurden am Wochenende drei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, bei denen ein Drogen- und Alkoholbeeinflussung festgestellt wurde. Zudem konnten zwei Autofahrer keine Fahrerlaubnis hatten, da ihnen diese schon entzogen wurde. In allen Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet.



Am Freitagnachmittag kontrollierten Beamte der Polizei Schöningen einen 36-jährigen Fahrzeugführer auf der Hoiersdorfer Straße. Hierbei wurden Anhaltspunkte für eine Drogenbeeinflussung festgestellt. Bei weiteren Maßnahmen stellte sich heraus, dass dem Fahrer im Jahre 2021 die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen wurde. Den Führerschein besaß er jedoch immer noch. Zudem fanden die Beamten bei ihm Betäubungsmittel. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich jetzt wegen Fahren unter Drogeneinfluss, Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Der Führerschein wurde einbehalten.

Polizei findet Drogen bei Fahrer


In der Nacht von Samstag zu Sonntag wurde ein 29-Jähriger Renaultfahrer auf der Poststraße in Helmstedt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrer konnte sich weder mit einem Führerschein, noch mit anderen Dokumenten ausweisen. Auch er wies Auffälligkeiten auf, die für eine Drogenbeeinflussung sprachen. Bei den Folgemaßnahmen wurden auch bei ihm Drogen gefunden. Eine Blutprobe wurde entnommen und das Weiterfahren untersagt. Er wurde anschließend nach Identitätsfeststellung und Überprüfung der Fahrerlaubnis entlassen. Verfahren wurden auch hier wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

26-Jähriger ohne Führerschein unterwegs


Am frühen Sonntagmorgen gegen 2.30 Uhr kontrollierte eine Helmstedter Funkstreife auf dem Kohlenweg in Helmstedt einen Gifhorner Pkw Skoda. Bei der Überprüfung des 26jährigen Helmstedters konnte bei diesem Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein erster Alcotest ergab 0,66 Promille. Vor Ort gab er an, ein Bier getrunken und seinen Führerschein vergessen zu haben. Zur genaueren Bestimmung des Alkoholisierungsgrades wurde auf der Helmstedter Polizeiwache ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,27 mg/l ergab. Die Verbotsgrenze beginnt bei 0,25mg/l. Eine polizeiliche Recherche ergab, dass der 26-Jährige entgegen seiner ersten Angaben nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weiterhin konnte ermittelt werden, dass der Wagen ohne Erlaubnis von Nutzungsberechtigten benutzt wurde. Somit wurden gegen den Helmstedter ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkohol, ohne Fahrerlaubnis und unbefugte Benutzung eines Kfz eingeleitet.


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