Flechtorf. Nicht nur wegen Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr muss sich ein 45 Jahre alter Fahrer eines elektrobetriebenen Stehrollers verantworten. Der Stehroller mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h war zudem nicht pflichtversichert und nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Der 45-Jährige aus der Einheitsgemeinde Lehre war am späten Sonntagabend um 22.45 Uhr mit seinem auch E-Scooter genannten Fahrzeug ohne Fahrlicht auf der Alten Braunschweiger Straße in Flechtorf einer Polizeistreife aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer mit 1,06 Promille alkoholisiert war. Weiterhin lagen mit Lidflattern und geröteten Bindehäuten ebenfalls Anzeichen für vorherigen Drogenkonsum vor. Daraufhin wurden dem 45-Jährigen zwei Blutproben entnommen und auch der E-Scooter sichergestellt. Die Polizei weist daraufhin, dass diese Fahrzeuge eine Straßenzulassung haben und auch eine Pflichtversicherung besitzen müssen. Erst dann sei es möglich, sie im allgemeinen Straßenverkehr zu benutzen, so ein Beamter.
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