Grasleben. Ein neuer Verkehrsversuch soll den Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die Mittelstraße in Grasleben, insbesondere in den stärker frequentierten Morgen- und Abendstunden, verringern. Seit dem gestrigen Donnerstag ist eine neue Verkehrsführung im Bereich der Schul- und Kirchstraße in Grasleben umgesetzt, wie die Samtgemeinde in einer Pressemitteilung berichtet.
Konkret beinhaltet die Neuerung zum einen, dass das bisherige Einfahrverbot von der Magdeburger Straße in die Kirchstraße aufgehoben wurde, wodurch nun wieder eine Erreichbarkeit des Dorfkerns für die Gewerbetreibenden aus der Magdeburger Straße ermöglicht wird. Zum anderen wurde aber die daneben verlaufende Schulstraße mittels Einrichtung einer Sackgasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anlieger können die Schulstraße über die Mittelstraße kommend weiterhin erreichen, es ist jedoch keine Durchfahrt mehr von der Mittelstraße über die Schulstraße in Richtung Magdeburger Straße und umgekehrt möglich.
Bewusste Entscheidung
Dies soll nach Ansicht des Rates der Gemeinde Grasleben auch ganz bewusst so sein, um den vor allem zu den Hauptverkehrszeiten herrschenden Abkürzungsverkehr zu verhindern und somit auch zu einem sichereren Schulweg zur naheliegenden Grundschule Grasleben beizutragen. Verkehrsteilnehmer, die von der Magdeburger Straße kommend auf die Mittelstraße fahren wollen, müssen nunmehr zwangsläufig den Weg über die Kirchstraße nehmen. Gleiches gilt auch für die entgegengesetzte Fahrtrichtung.
Hintergrund
In der Vergangenheit habe es bereits mehrere Maßnahmen und politische Initiativen zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich gegeben. Neben baulichen Veränderungen auf der Mittelstraße war auch die zuletzt bestehende Verkehrsführung mit dem Verbot der Einfahrt von der Magdeburger Straße in die Kirchstraße ebenfalls ein Versuch, die Mittelstraße stärker vom Abkürzungsverkehr zu entlasten. Diese Regelung habe sich in der politischen Wahrnehmung allerdings nicht als ausreichend wirksam erwiesen, weshalb im Gemeinderat Grasleben nunmehr die jetzt bestehende Regelung als neuer Versuch initiiert wurde.
Die nun umgesetzte Verkehrsführung ist in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Helmstedt zunächst auf ein Jahr befristet.

