Eingeschränkte Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Der Landkreis nimmt weitere Ukrainer nur dann auf, wenn eine von zwei klar definierten Bedingungen nachweisbar erfüllt ist.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Helmstedt. Derzeit besteht durch den vermehrten Zuzug ukrainischer Kriegsflüchtlinge nach Niedersachsen im bundesweiten Vergleich eine massive Überquote. Daher können Kriegsflüchtlinge nur unter besonderen Bedingungen im Landkreis Helmstedt bleiben. Darauf weist der Landkreis in einer Pressemitteilung hin.



Um eine gerechte Lastenverteilung zwischen den einzelnen Bundesländern sicherzustellen und die Integration der ankommenden Menschen zu gewährleisten, können nicht alle hier eintreffenden Menschen im Landkreis Helmstedt bleiben.

Das sind die Ausnahmen


Eine Aufnahme im Landkreis Helmstedt kommt bis auf Weiteres nur unter folgenden Bedingungen in Betracht: Es wohnen bereits enge Verwandte (Vater, Mutter, Kind, Ehegatte) im Landkreis und / oder es wurde bereits eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle in Aussicht gestellt. Für beide Voraussetzungen seien zwingend schriftliche Nachweise erforderlich.

Um das Vorliegen dieser Voraussetzungen geltend zu machen, sollen sich die Betreffenden per E-Mail an abh@landkreis-helmstedt.de wenden. Darüber hinaus sollte vor einer erfolgten Aufnahmezusage durch den Landkreis Helmstedt kein Wohnungsmietvertrag abgeschlossen werden und keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

An anderes Bundesland weitergeleitet


Sollte keine der genannten Voraussetzungen erfüllt sein, wird den Betroffenen per E-Mail mitgeteilt, welche Bundesländer tagesaktuell zur Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen verpflichtet sind. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Helmstedt registrieren zu lassen. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses werden die betreffenden Personen dann an ein zur Aufnahme verpflichtetes Bundesland weitergeleitet.