Schönlingen. Aus gegebenem Anlass wird von der Verwaltung auf die Einhaltung der Friedhofsordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schöningen, einschließlich der Ortsteile Esbeck und Hoiersdorf, hingewiesen.
Hinweisschilder befinden sich an den Eingängen der Friedhöfe und weisen die Friedhofsbesucher unter anderem darauf hin, dass der Friedhof eine Stätte der Ruhe ist. Während des Besuches ist die gesamte Anlage pfleglich zu behandeln. Das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist innerhalb des Friedhofes verboten, Krankenrollstühle sind von diesem Verbot ausgenommen. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunden, ist nicht erlaubt. Auf die richtige Mülltrennung von Bio- und Restmüll bei der Entsorgung von Grabschmuck ist zu achten. Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.
Die Stadt Schöningen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ablegen von Blumen- bzw. Grabschmuck jeglicher Art an den Grabstätten unter dem „Grünen Rasen“ mit Liegeplatten sowie für Baumbestattungen nicht gestattet ist. Hierfür sind die zentralen Gedenksteine vorgesehen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Grabschmuck vom Friedhofspersonal entfernt. Für eventuelle Rückfragen steht das Friedhofspersonal unter der Telefonnummer 05352-512192 zur Verfügung.
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