Einschränkungen bei Trauerfeiern - Nur zehn Teilnehmer erlaubt

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen dürfen Trauerfeiern nur noch im engsten Familienkreis stattfinden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Stadt Helmstedt will dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Daher gelten ab sofort für die städtischen Friedhofskapellen folgende Regelungen: Trauerfeiern dürfen dort nur noch im engsten Familienkreis stattfinden. „Die Teilnehmerzahl darf zehn Personen nicht überschreiten“, sagt Bürgermeister Wittich Schobert und appelliert damit an das Verantwortungsbewusstsein potentieller Gäste an Trauerfeiern. Dies teilt die Stadt Helmstedt mit.


Um das Infektionsrisiko insbesondere in geschlossenen Räumen so gering wie möglich zu halten, solle umgehend so verfahren werden. „Mit dieser Maßnahme können wir alle aktiv dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden“, erklärt Schobert. Die Stadt Helmstedt bittet Angehörige von Verstorbenen, sich unbedingt an diese Vorgaben zu halten. Im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte geprüft werden, ob eine Trauerfeier gegebenenfalls auch verschoben werden könne.




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