Eintrittskarten für die Schwimmhalle werden zurückgenommen


Nicht verbrauchte Eintrittskarten für die Schwimmhalle Büddenstedt können zurückgegeben werden. Symbolbild: Pixabay
Nicht verbrauchte Eintrittskarten für die Schwimmhalle Büddenstedt können zurückgegeben werden. Symbolbild: Pixabay

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Helmstedt/Büddenstedt. Die Stadt Helmstedt weist darauf hin, dass nicht verbrauchte Eintrittskarten für die seit dem 1. Juni geschlossene Schwimmhalle Büddenstedt zurückgegeben werden können.


Die Karten werden in der Zeit vom 12. Juni bis zum 31. Juli im Bürgerbüro Büddenstedt gegen Kostenerstattung zurückgenommen. Das Büddenstedter Bürgerbüro ist montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 17 Uhr geöffnet. Achtung: In den Sommerferien hat das Bürgerbüro Büddenstedt nur mittwochs geöffnet.

Die Schwimmhalle Büddenstedt habe wegen technischer Probleme geschlossen werden müssen. Welche Möglichkeiten für einen weiteren Betrieb bestehen, sei noch nicht abzusehen. Gegebenenfalls soll mit der Gründung eines Trägervereins der Weiterbetrieb des Bades ermöglicht werden.