Energiewende: Netzverstärkung erfordert Kartierungs- und Vermessungsarbeiten

Im Zuge der Energiewende müssen Stromleitungen auch im Bereich der Stadt Helmstedt verstärkt werden. Vorher müssen Vermessungen und Untersuchungen bezüglich des Natur- und Artenschutzes an den Strommasten durchgeführt werden. Zwischen März und Dezember werden diese Arbeiten von TenneT durchgeführt.

Für die Kartierungen und Vermessungsarbeiten müssen möglicherweise einzelne Grundstücke betreten werden (Symbolbild).
Für die Kartierungen und Vermessungsarbeiten müssen möglicherweise einzelne Grundstücke betreten werden (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Helmstedt. Die Stadt und TenneT TSO GmbH informieren, dass zwischen März und Dezember Kartierungen und Vermessungsarbeiten im Bereich der Stadt für die Netzverstärkungsmaßnahme Wahle-Wolmirstedt stattfinden werden. Für diese Arbeiten müssen gegebenenfalls Grundstücke über unterschiedlich lange Zeiträume betreten werden.


Die 380 Kilovolt Leitung zwischen den Umspannwerken Wahle (Vechelde) und Wolmirstedt bei Magdeburg ist seit 1989 in Betrieb und wurde ursprünglich erreichtet, um West-Berlin mit dem westdeutschen Stromnetz zu verbinden. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 10 festgelegt. Da es sich um eine bundesländerübergreifende Leitung handelt, obliegt die Genehmigung des Vorhabens bei der Bundesnetzagentur. TenneT ist für den rund 65 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Wahle und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt verantwortlich.

Energiewende erfordert verstärkte Leitungen


Die Netzverstärkung zwischen Wahle und Wolmirstedt soll weitestgehend in der bestehenden Trasse und durch das Auflegen neuer Leiterseile auf die bestehenden Masten erfolgen. Um die Auswirkungen der Eingriffe im Bereich der Maststandorte vorab bestimmen zu können, werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen und Vermessungsarbeiten durchgeführt.

Vermessungen und Untersuchung von Lebensräumen


Dabei werden Lebensräume und Tierarten im Umfeld der vorhandenen Maststandorte erfasst, sodass die Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies erfordert die konkrete Untersuchung der potenziell betroffenen Grundflächen. Darüber hinaus werden auch Vermessungsarbeiten an den und in der Umgebung der Maststandorte durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Mitarbeiter der Froelich & Sporbeck GmbH sowie der Anvans GmbH.

Art und Umfang der Arbeiten:


Die angedachten Kartierungen sehen die Erfassung von Biotoptypen, Brut- und Rastvögeln sowie von Horst- und Höhlenbäumen vor. Gegebenenfalls müssen auch weitere Artengruppen erfasst werden. Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen stattfinden.

Auch die Vermessungsarbeiten sind abhängig von einzelnen Faktoren wie Maststandort und Topographie. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraumes betroffen, sondern die Vorarbeiten finden im Sinne des EnWG nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Schäden werden entschädigt


Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt beziehungsweise in voller Höhe entschädigt. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Soweit der Aufbau von Installationen temporär erforderlich ist, wird TenneT dies gegenüber den betroffenen Eigentümern einzeln bekanntgeben.

Gesetzliche Grundlage


Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus Paragraph 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß Paragraph 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen


Detaillierte Angaben zu Betroffenheit einzelner Grundstücke gibt es unter dem folgenden Link.


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