Helmstedt. Nachdem in der Kreistagssitzung vom 5. April beschlossen wurde die Beförderungskostenübernahme für Schüler der Sekundarstufe II um ein Jahr fortzusetzen, beschäftigt sich am heutigen Dienstag der Schulausschuss mit diesem Thema.
Das Pilotprojekt begann mit dem Schuljahr 2016/17, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. Gestaffelt nach Jahresnettoeinkommen wurde ein Teil der Kosten erstattet: Bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro wurden 75 Prozent der Kosten übernommen, bis 25.000 Euro waren es 50 Prozent und bis 30.000 Euro noch 25 Prozent. Die Vorlage sieht nun vor, die Einkommensgrenzen um jeweils 10.000 Euro zu erhöhen, dafür jedoch das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen heranzuziehen. Ausgeschlossen davon sind Personen, die bereitsAnspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.
Zudem wurden die Entfernungsgrenzen verallgemeinert: So soll für die Sekundarstufe I eine Mindestentfernung von drei Kilometern, für die Sekundarstufe II von vier Kilometern gelten. Eine Kosteneinschätzung erfolgt in der Vorlage nicht, da dies nur möglich sei, wenn die Zahl der Anträge bekannt ist.
mehr News aus Helmstedt