Helmstedt. Wer im Landkreis Helmstedt eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. Dazu gehören unter anderem zu schnelles Fahren oder falsches Parken. Von der Bußgeldbehörde werden aber auch Verstöße beispielsweise gegen das Tierschutzrecht, das Gewerberecht, das Umweltrecht oder das Sozialrecht geahndet. Nicht immer aber werden die Gelder auch bezahlt. Beim Landkreis Helmstedt sind so Rückstände von fast einer Million Euro entstanden.
Die Bußgeldabteilung beim Landkreis Helmstedt ist eine zentrale Organisationseinheit im Geschäftsbereich „Ordnung und Verkehr“. Sie ahndet die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss seine Strafzahlung an den Landkreis leisten. Auch nicht gezahlte Buß-und Verwantgelder, die durch die Stadt Helmstedt ausgesprochen wurden, aber nicht beglichen wurden, landen in der Bußgeldtstelle des Landkreises. "Eine Bußgeldstelle haben die Kommunen selber nicht, daher landen Verfahren, in denen nicht gleich das Verwarngeld bezahlt wird, beim Landkreis, der allein berechtigt ist, Bußgelder zu vollstrecken", erklärt Landkreissprecher Sebastian Dettmer.
Löwenanteil aus dem Bereich Verkehr
Zum 31. Dezember bestehen Rückstände aus Ordnungswidrigkeitenverfahren in Höhe von 969.503 Euro, berichtet der Landkreis auf Nachfrage von regionalHeute.de. Dieser Betrag beinhaltet auch Rückstände aus Vorjahren und von Betroffenen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Darin enthalten sind alle ausstehenden Beträge aller Bereiche. Man könne jedoch nicht genau sagen, wie viel davon auf den Bereich „Verkehr“ entfällt, weil das für die Bußgeldstelle keine Rolle spiele und alles auf derselben Kostenstelle landet. Den größten Teil machen aber nicht gezahlte Verwarngelder aus dem Bereich Verkehr aus. Etwa 75 Prozent, schätzt Dettmer. "Das lässt aber keine Rückschlüsse auf die Summe der Bußgelder im Bereich Verkehr zu, weil andere Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise im Bereich Schwarzbauten mitunter deutlich höhere Summen kosten, als zehnmal Falschparken."
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