Schöningen. Im August des vergangenen Jahres wurde ein Mann aus Schöningen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt, teilte das Landgericht mit.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 9. Strafkammer vom 30. August 2024 als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Brutal auf Ehefrau eingestochen
Der Angeklagte soll im Januar des vergangenen Jahres versucht haben, seine Ehefrau zu bestrafen und zu töten. Die zur Tatzeit 33-Jährige hatte sich aufgrund von häuslicher Gewalt gegen sie und die Kinder von dem Mann getrennt. Ihr Mann soll der Frau unterstellt haben, sich mit anderen Männern zu treffen.
Am Morgen des 30. Januar 2024 soll sich der Mann dann mit einem Messer zur vormaligen gemeinsamen Wohnung begeben und sich im Hausflur versteckt haben. Dann soll er die Frau von hinten angegriffen, gewürgt und mehrfach mit dem Messer auf sie eingestochen haben. Die Frau sei dann zu Boden gegangen, wo der Angeklagte auf sie eingeschlagen und eingetreten haben soll.
Ärzte retteten die Frau
Als Nachbarn auf das Geschehen aufmerksam geworden seien, hätten sie die Tür geöffnet und „Polizei“ gerufen, dann jedoch aus Angst die Tür wieder geschlossen. Der Angeklagte habe erst von seinem Opfer abgelassen, als er die Sirene eines Einsatzfahrzeugs gehört habe und sei dann geflüchtet. Die Frau habe notfallmedizinisch versorgt werden müssen, andernfalls hätte sie die Verletzungen nicht überlebt.