Helmstedt. Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, hätten bis spätestens Anfang 2022 ihren alten „Lappen“ gegen einen neuen, fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen sollen. Wer das vergessen hat, muss zurzeit noch kein Verwarnungsgeld befürchten. Allerdings wurde die Umtauschpflicht coronabedingt nur bis zum 19. Juli 2022 verlängert, berichtet die Kreisverwaltung.
Ein Antrag ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Helmstedt zu stellen. Die Kosten dafür betragen zirka 30 Euro. Die neuen EU Führerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen nach Fristablauf wieder verlängert werden. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sollten Ihren alten Führerschein bis spätestens 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Es sei ratsam, nicht bis zum Ablauf dieser Frist zu warten, da es erwartungsgemäß dann wieder zu längeren Wartezeiten kommen wird.
Frist bis 2033
Diejenigen, die vor 1953 geboren sind, können sich für den Umtausch noch bis 2033 Zeit lassen. Für Karten - Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist der Umtausch erst ab Januar 2026 geplant und soll bis 2033 abgeschlossen sein.
Für den Umtausch ist ein aktuelles biometrisches Passfoto notwendig, der alte Führerschein sowie der Personalausweis.
In der Führerscheinstelle des Landkreises Helmstedt können Führerscheinbesitzer zu den Öffnungszeiten jeden Vormittag und Dienstagnachmittag ohne Termin vorbeikommen. Soll gleichzeitig etwas in der Zulassungsstelle erledig werden, muss unbedingt einen Termin vereinbart werden. Dies ist online und telefonisch möglich.
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